Nun habe ich bei Haufe.de weitere Informationen dazu gelesen.
1."Mit der Neufassung des §16 (Bund) TVöD ist unabhängig von der Entgeltgruppe darauf abzustellen, ob eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Der Erwerb der einschlägigen Berufserfahrung ist nicht (mehr) auf ein unmittelbar vorangehendes Arbeitsverhältnis zum Bund beschränkt."
2. "Maßgeblich ist, ob das für die frühere Tätigkeit nötige Wissen und Können und die dort erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen typischerweise konkret auch für die neue Tätigkeit erforderlich sind [...] "
>>>heißt für mich doch, dass meine Berufserfahrung, die ich in meinem jetzigen Arbeitsverhältnis gesammelt habe, angerechnet werden muss, auch wenn ich laut Tätigkeitsbeschreibung in der Entgeltgruppe aufsteige. Denn laut Jobprofil werden meine erworbenen Fähigkeiten aus meinem jetzigen Tätigkeitsfeld unbedingt benötigt.
Fazit: Stufe 3 wäre durchaus realistisch??? Was meint ihr?