Autor Thema: Anerkennung der Stufe bei Arbeitgeberwechsel und gleichzeitiger Höhergruppierung  (Read 18307 times)

Twenix

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Das wäre aber nur eine jederzeit widerrufbare Zulage. Was spricht gegen die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung in beliebigem Umfang (§16 Abs. 2 Satz 6 i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L) oder die Berücksichtigung der Stufe beim vorherigen öffentlichen AG (§16 Abs. 2a i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L)?
Gegen §16 Abs. 2 Satz 6 i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L spricht nach neuester Auskunft, dass die Personalabteilung in Abrede stellt, dass die in 10/5 erworbene einschlägige Berufserfahrung förderlich für die EG 11 ist.
Gegen §16 Abs. 2a i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L spricht, dass ich die Stufe ja nur in EG 10, nicht 11 erworben habe.

Spid

  • Gast
Also ein „Wir wollen nicht“. Beides sind nämlich Ermessensentscheidungen des AG - und da die Hochschulen nicht Mitglied der TdL sind, sind sie nicht an deren Vorgaben gebunden.

Twenix

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Ja, der Personalverantwortliche will ja, nur die Personalabteilung nicht. Ist schon ein mieses System...

Spid

  • Gast
Mir ist nicht klar, inwiefern relevant sein sollte, welcher AG-Vertreter was möchte oder nicht möchte. Es ist der AG, der entweder die gewünschte Stufenzuordnung vornimmt oder nicht.

Twenix

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Mir ist nicht klar, inwiefern relevant sein sollte, welcher AG-Vertreter was möchte oder nicht möchte. Es ist der AG, der entweder die gewünschte Stufenzuordnung vornimmt oder nicht.
Mir ist das ganze auch nicht ganz klar. Für mich gibt es eigentlich nur EINE Arbeitgeber- und EINE Arbeitnehmer-Seite. Von den Vorgesetzten und Personalverantwortlichen wird aber immer wieder so getan, als wenn sie etwas wollen, die PA aber ablehnt.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,359
Personalabteilung
« Antwort #20 am: 10.07.2019 08:32 »
Ich dachte Personalverantwortliche und Personalabteilung wäre so ziemlich das gleiche?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Das wäre aber nur eine jederzeit widerrufbare Zulage. Was spricht gegen die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung in beliebigem Umfang (§16 Abs. 2 Satz 6 i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L) oder die Berücksichtigung der Stufe beim vorherigen öffentlichen AG (§16 Abs. 2a i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L)?
Gegen §16 Abs. 2 Satz 6 i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L spricht nach neuester Auskunft, dass die Personalabteilung in Abrede stellt, dass die in 10/5 erworbene einschlägige Berufserfahrung förderlich für die EG 11 ist.
Gegen §16 Abs. 2a i.d.F.d. §40 Nr. 5 TV-L spricht, dass ich die Stufe ja nur in EG 10, nicht 11 erworben habe.
Interessant, wie wird dann die angebotenen Einstellung in der Stufe 3 begründet? Da müsste doch glasklar (und korrekt) die Stufe 1 nur möglich sein (bei deren Haltung).
Irgendwie nicht ganz konsistent was die da faseln.

Twenix

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Personalabteilung
« Antwort #22 am: 11.07.2019 07:27 »
Ich dachte Personalverantwortliche und Personalabteilung wäre so ziemlich das gleiche?
Letztendlich personalverantwortlich ist die Personalabteilung. Die anderen "Personalverantwortlichen" sind dann die Chefs des Einzustellenden, die die Einstellung der PA vorschlagen und auch das Budget bereitstellen. Und diesem Vorschlag folgt die PA eben oftmals nicht.

Interessant, wie wird dann die angebotenen Einstellung in der Stufe 3 begründet? Da müsste doch glasklar (und korrekt) die Stufe 1 nur möglich sein (bei deren Haltung).
Irgendwie nicht ganz konsistent was die da faseln.
Die Stufe 3 begründen sie mit § 16 (5) (Bindung von qualifizierten Fachkräften)

Spid

  • Gast
§16 Abs. 5 TV-L hat auf die Stufenzuordnung keinen Einfluß.

Twenix

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
§16 Abs. 5 TV-L hat auf die Stufenzuordnung keinen Einfluß.
"Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden."

Spid

  • Gast
Und? Wie ich bereits ausführte: Das hat auf die Stufenzuordnung keine Auswirkung. Es handelt sich um eine Zulage.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Du bist also in Stufe 1 und erhälst das Entgelt in höher der Stufe 3 weil du eine Zulage von 2 Stufen (mehr) erhälst.

Da musst du aufpassen, dass diese Formulierung dynamisch ist (Entgelt plus 2 Stufe Zulage)und nicht fix ist (Zulage in höhe der Differenz zur Stufe 3).
Sprich dass du dann in einem Jahr, wenn du in Stufe 2 bist, das Entgelt in Höhe der Stufe 4 erhälst!
Und dann in 3 Jahren das von Stufe 5.

Spid

  • Gast
Zudem ist die Zulage grundsätzlich widerruflich und findet bei Stufenzuordnung und Errechnung des Garantiebetrages keine Anwendung.