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Prüfung der Versicherungsfreiheit... Entgelt letzter Arbeitgeber angeben?

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Blueberry:
Hallo zusammen!

Ich komme aus der Privatwirtschaft und habe nach einem guten Gespräch eine Einstellungszusage für den öffentlichen Dienst, TV-L. Nun habe ich zahlreiche Dokumente zugesendet bekommen, die ich vor Vertragssabschluss ausgefüllt an die Personalstelle zurücksenden soll.

In einem Dokument namens "Erklärung zur Prüfung der Versicherungsfreiheit bzw. Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung" werden u.a. die Arbeitgeber der laufenden Jahres abgefragt, und: Zusätzlich soll ich dort das jeweilige erhaltene monatliche Entgelt eintragen. Das finde ich ein starkes Stück, es ist mir nicht klar wozu das offen gelegt werden soll...

Kann mich hier jemand aufklären?

Danke vorab und besten Gruß!

Spid:
Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

RsQ:

--- Zitat von: Blueberry am 09.07.2019 21:43 ---es ist mir nicht klar wozu das offen gelegt werden soll...

Kann mich hier jemand aufklären?
--- End quote ---

Ich kann nur vermuten: Es wird seitens der Personalstelle geprüft, wie es bzgl. GKV/PKV aussieht. Vermutlich erfolgt die Bewertung anhand des Jahreseinkommens - da kann es schon relevant sein, dass der vorherige Einkommen bekannt ist.

Natürlich macht man sich ungern gläsern. Aber vermutlich steht irgendwo eine Versicherung, dass das alles vertraulich und datenschutzkonform behandelt wird ...?  ;)

Bunny:
Gemäß § 28o SGB IV sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen.

Blueberry:

--- Zitat von: Bunny am 10.07.2019 06:38 ---Gemäß § 28o SGB IV sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen.

--- End quote ---

Danke erst einmal für die sicherlich gut gemeinte Antwort.

Ich habe den Paragraphen recherchiert und komme zu dem Ergebnis, dass diese erforderlichen Angaben nicht die bezogenen Entgelte der letzten Arbeitgeber beinhalten (wozu auch?). Gemeint ist hierzu die Auskunft über die Sozialversicherungsnummer, sowie ggf. mehrere gleichzeitige Beschäftigungen parallel zur aktuellen/neu zu beginnenden Beschäftigung. Etwas anderes kann ich aus dem Paragraphen nicht heraus lesen.

Bei Wechsel der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft erfolgt ebenso eine "Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung", dennoch wurde nie nach den vorherigen Entgelten gefragt.

Also, nach wie vor bezweifle ich die Notwendigkeit dieser Angabe erheblich, bis das Gegenteil eindeutig bewiesen ist :-)



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