Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Erfahrungsstufe nach Höhergruppierung

(1/1)

JB:
Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Erfahrungsstufe.

-vom 01.06.2018 bis 31.01.2019 Tätigkeit auf E6 Stelle > E6 gezahlt

-vom 01.02.2019 bis 30.06.2019 Tätigkeit auf E8 Stelle > E6 + Zulage gezahlt

-ab 01.07.2019 Tätigkeit auf E8 Stelle > E8 gezahlt

Ist es richtig das ich dann ab dem 01.07.2019 wo ich ganz normal E8 bekomme nur in Erfahrungsstufe 1 komme?

MfG

Spid:
Nein. Erstens gibt es im TV-L keine Erfahrungsstufen und zweitens führt eine Höhergruppierung im TV-L mindestens in Stufe 2.

JB:
Wie werden die Stufen im TV-L denn bezeichnet?

Wo im TV-L finde ich denn den entsprechenden Abschnitt, wo das mit der Stufe 2 steht?

Spid:
Stufen der Entgelttabelle.

§17 Abs. 4 Satz 1 TV-L

JB:
Danke :)

Navigation

[0] Message Index

Go to full version