Autor Thema: Befristung nach der Ausbildung  (Read 2971 times)

run0800

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Befristung nach der Ausbildung
« am: 10.07.2019 20:46 »
Guten Abend,

handelt es sich bei einer Befristung nach 16a TVAöD um eine Sachgrundbefristung? Der 14 (1) TzBfG zählt genau das doch mit auf oder?


Lars73

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Antw:Befristung nach der Ausbildung
« Antwort #1 am: 11.07.2019 06:17 »
Befristungsrechtlich kann es sich auch um eine sachgrundlose Befristung handeln.

run0800

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Antw:Befristung nach der Ausbildung
« Antwort #2 am: 11.07.2019 06:44 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Mit Sachgrund dann nur, wenn dies im Vertrag explizit erwähnt ist (zur Erprobung nach der Ausbildung z.B.) und mit entsprechendem Enddatum oder wieso schreibst du "kann"?

Lars73

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Antw:Befristung nach der Ausbildung
« Antwort #3 am: 11.07.2019 07:07 »
Im Vertrag muss nicht stehen ob es eine sachgrundlose Befristung ist oder welcher Sachgrund besteht. Die sachgrundlose Befristung (von einer Vorbeschäftigung abgesehen) beinhaltet das geringste rechtliche Risiko für den Arbeitgeber. Deshalb ist es möglich, dass man sich rechtlich darauf stützt. Möglich ist aber auch eine Sachgrundbefristung.

run0800

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Antw:Befristung nach der Ausbildung
« Antwort #4 am: 11.07.2019 13:20 »
Ok, verstanden  ;)

Vielen Dank für deine Antwort.

Viele Grüße
run0800