Autor Thema: Falsche Entwicklungsstufe  (Read 3988 times)

Erzieherin27

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Falsche Entwicklungsstufe
« am: 10.07.2019 14:11 »
Hallo zusammen,

ich war wohl seit einigen Jahren in die falsche Entwicklungsstufe eingebunden...

5 Jahre Tätigkeit bei AG 1
2 Jahre Tätigkeit bei AG 2

Welche Einstufung wäre mit bei Einstellung von AG 3 zugestanden?

Vor einigen Wochen kam unter Kolleg_innen das Thema Entwicklungsstufen auf...

Ich stellte fest, nach 3 Jahren bei AG 3 und nun mehr 10 Jahren Berufserfahrung in derselben Entwicklungsstufe zu sein wie eine Kollegin nach 4 Jahren Berufserfahrung...

AG hat das überprüft - mit sofortiger Wirkung werde ich nun in Entwicklungsstufe 4 eingebunden.

Wann hätte ich denn korrekt in 4 eingestuft werden müssen und besteht Anspruch auf eine Rückzahlung?

Liebe Grüße

Spid

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Antw:Falsche Entwicklungsstufe
« Antwort #1 am: 10.07.2019 14:20 »
Da keine Sachverhalte geäußert wurden, die das Gegenteil vermuten ließen, hätte bei Einstellung bei AG3 Stufe 1 zugestanden.

Erzieherin27

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Antw:Falsche Entwicklungsstufe
« Antwort #2 am: 10.07.2019 14:31 »
Stufe 1? Damit wären mir ja 7 Jahre Berufserfahrung gänzlich aberkannt worden?

Zum Verständnis: ich hätte direkt die Hintergründe bzgl der Einstufung hinterfragen müssen...? Da dies nicht geschehen ist fällt es unter die Kategorie "persönliches Pech"?

pvenj

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Antw:Falsche Entwicklungsstufe
« Antwort #3 am: 10.07.2019 14:33 »
Aus deinem Beitrag geht nicht hervor, ob deine Berufserfahrung bei den vorherigen Arbeitgebern einschlägig oder förderlich für die Tätigkeit bei AG 3 ist. Von daher kann man den Sachverhalt nicht anders beurteilen.

Spid

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Antw:Falsche Entwicklungsstufe
« Antwort #4 am: 10.07.2019 14:34 »
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab und bei der Stufenzuordnung bei Einstellung eröffnet Berufserfahrung keinen Anspruch. Dieser wird lediglich durch einschlägige Berufserfahrung eröffnet.

Erzieherin27

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Antw:Falsche Entwicklungsstufe
« Antwort #5 am: 10.07.2019 14:40 »
Ok, ich hab mich missverständlich ausgedrückt...

Nachdem ich feststellte in derselben Stufe wie die Kollegin zu sein, erfragte ich die Gründe beim AG.

Es stellte sich heraus, dass mir meine 5jährige Tätigkeit nicht als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurde.

Bei gestriger Prüfung wurde ich direkt in die nächste Stufe geschoben. Folglich wurden mir die 5 Jahre zu unrecht nicht anerkannt.

Spid

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Antw:Falsche Entwicklungsstufe
« Antwort #6 am: 10.07.2019 14:44 »
Aus den Ausführungen geht immer noch nicht hervor, ob es sich bei der Berufserfahrung bei den anderen AG tatsächlich um einschlägige Berufserfahrung handelte.

Erzieherin27

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Antw:Falsche Entwicklungsstufe
« Antwort #7 am: 10.07.2019 14:52 »
5 Jahre Hort, 2 Jahre Heim und 3 Jahre Kita - zwar sind die Tätigkeitsbereiche nicht identisch, aber es handelt sich insgesamt um 10 Jahre Berufserfahrung als pädagogische Fachkraft - meines Erachtens ist das einschlägige Berufserfahrung?

Spid

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Antw:Falsche Entwicklungsstufe
« Antwort #8 am: 10.07.2019 14:55 »
Einschlägige Berufserfahrung liegt dann vor, wenn die vorherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wurde.

Erzieherin27

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Antw:Falsche Entwicklungsstufe
« Antwort #9 am: 10.07.2019 15:04 »
Naja, rückwirkend wurde mir die Tätigkeit ja jetzt als einschlägige Berufserfahrung anerkannt.
Andernfalls wäre ich jetzt nicht unmittelbar nach 4 eingestuft worden, sondern hätte bis September 2020 warten müssen... dann wäre Stufe 3 durchlaufen gewesen.

Spid

  • Gast
Antw:Falsche Entwicklungsstufe
« Antwort #10 am: 10.07.2019 15:07 »
Das ist ein Fehlschluß. Das geschilderte Ergebnis kann auch durch die Anwendung von Kann-Regelungen, die eben keine einschlägige Berufserfahrung voraussetzen, eingetreten sein.

Erzieherin27

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Antw:Falsche Entwicklungsstufe
« Antwort #11 am: 10.07.2019 15:16 »
Ok, danke  :)