Autor Thema: Gleiche Tätigkeiten, unterschiedliche Entgeltgruppen  (Read 4154 times)

tom88

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Hallo zusammen.

Ich arbeite im TVöD VKA als Gartenbeschäftigter in Entgeltgruppe 3.
Vor kurzem habe ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle als Hilfsgärtner Entgeltgruppe 4 beworben.
Die Stelle ist im gleichen Sachgebiet.
Es würde sich nichts ändern!!!
Die Tätigkeiten sind exakt die selben, auch die Kolonne bleibt die gleiche, einzig die Bezahlung wäre höher.
Meine Bewerbung wurde mit der Begründung abgeleht, dass für die Hilfsgärtnerstelle mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Grünpflege vorausgesetzt wird.
Diese Erfahrung habe ich nicht.

Wenn ich 1 Jahr Berufserfahrung habe, komme ich ja nicht automatisch in Entgeltgruppe 4, oder?
Ich muss dann warten bis eine 4er Stelle frei wird und kann mich dann darauf bewerben.

Oder darf ich als Gartenbeschäftigter nur bestimmte Tätigkeiten ausüben und es hat mir nur niemand gesagt?
Ich leiste das selbe, teilweise auch mehr wie andere, verdiene aber weniger, wie kann das sein?

Vielen Dank.

Tom

Spid

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Antw:Gleiche Tätigkeiten, unterschiedliche Entgeltgruppen
« Antwort #1 am: 12.07.2019 19:09 »
Tarifbeschäftigte (TB) sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das heißt, Deine Entgeltgruppe bestimmt sich danach, was Du zu tun hast, und nicht danach, was Du tust. Du hast also eine Möglichkeit aufgezeigt, wie sich die unterschiedliche Eingruppierung erklären läßt. Neben einem Irrtum des AG hinsichtlich der Eingruppierung in dem einen oder dem anderen Fall käme auch noch infrage, daß Dir der für Laien nur schwer erkennbare Unterschied zwischen E3 und E4 in Deiner Lebensrealität nicht ins Auge fällt. Das könnte bspw. durch eine weniger intensive Anleitung bei den Tätigkeiten erfolgen oder durch Anweisungen, die mehr oder weniger Überlegungsvermögen erfordern.

WasDennNun

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Antw:Gleiche Tätigkeiten, unterschiedliche Entgeltgruppen
« Antwort #2 am: 13.07.2019 07:56 »
Manchmal denken die Leute auf eine E3 Stelle beim arbeiten von alleine mit und handeln entsprechend einer höhere EG.
Nur sie müssten es nicht.
Erst wenn der AG durch Übertragung es von dir fordert, dann musste es auch machen und wirst dann entsprechend bezahlt.

Oder anderes gesagt, in den kleineren EGs sollte man sich einfach mal dümmer stellen als man ist und dies auch deutlich machen.