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Was ist verhandelbar?

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mercutio:
jetzt verstehe ich endlich warum der öffentliche Dienst Probleme hat, qualifiziertes Personal zu finden. So engstirnig, stoisch und ignorant wie das mit Gehaltsverhandlungen und überhaupt grundsätzlich  da abläuft. Das sind ja regelrecht weltfremde Zustände im Vergleich zur freien Wirtschaft.:o :o aber dafür sicher der Posten ;D

BeamterBR:
 
--- Zitat von: mercutio am 10.07.2019 21:13 ---warum ist es höchst unwahrscheinlich? Lässt sich das ohne Kenntnis des jeweiligen Kontextes so pauschal feststellen ?

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--- Zitat von: mercutio am 10.07.2019 21:39 ---jetzt verstehe ich endlich warum der öffentliche Dienst Probleme hat, qualifiziertes Personal zu finden. So engstirnig, stoisch und ignorant wie das mit Gehaltsverhandlungen und überhaupt grundsätzlich  da abläuft. Das sind ja regelrecht weltfremde Zustände im Vergleich zur freien Wirtschaft.:o :o aber dafür sicher der Posten ;D

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In einigen Bundesländern ist es den Kommunen regelrecht durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift untersagt übertariflich zu bezahlen. Da Sie mit öffentlichen Mitteln wirtschaften kommt oft der Grundsatz zur Anwendung günstiger=besser.

Organisator:

--- Zitat von: mercutio am 10.07.2019 21:39 ---(...) das mit Gehaltsverhandlungen (...)

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Ist halt ein Merkmal vieler großer tarifgebundener Arbeitgeber und besonders im öD, dass man genau weiss, was man an Gehalt bekommt. Hat Nachteile, aber auch Vorteile, muss jeder selbst abwägen.

Sjuda:

--- Zitat von: mercutio am 10.07.2019 20:26 ---(...)
Hintergrund der Frage ist, dass die Gehaltssteigerung von S14 Stufe 5 auf S15 Stufe 5 nur minimal ausfällt und kaum in einem guten Verhältnis zum neuen Aufgaben- und Verantwortungsbereich steht.
(...)

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Dann ist entweder die getroffene Einschätzung über das Verhältnis von Gehalts- und Verantwortungszuwachs falsch oder die Eingruppierung weicht bei (mindestens) einer der beiden Tätigkeiten von der tatsächlichen Bezahlung ab.

FGL:

--- Zitat von: mercutio am 10.07.2019 21:03 ---Heißt denn dies automatisch auch dass es nicht möglich ist. Oder gibt es durchaus auch Verhandlungsspielraum?

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Das kommt auf das Bundesland und die entsprechende Kommune an. In Schleswig-Holstein bspw. muss die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung oder Kreistag die Grundsätze für über- bzw. außertarifliche Bezahlung beschließen. Ohne eine solche Legitimation setzt man sich als Personaler sonst ggf. der Strafverfolgung wegen Untreue (§ 266 StGB), wie derzeit der Hannoveraner Oberbürgermeister erfahren muss. Wir bspw. haben einen Kreistagsbeschluss über Arbeitsmarktzulagen für Ärzte. Der Verhandlungsspielraum der Dienststelle geht damit insoweit über das Tarifrecht hinaus, ist nach oben aber durch den Beschluss des Kreistages begrenzt.

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