Autor Thema: Was ist verhandelbar?  (Read 7885 times)

mercutio

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Was ist verhandelbar?
« am: 10.07.2019 20:26 »
Meine Lebensgefährtin ist aktuell in S14 Stufe 5 eingruppiert.

Ihr wurde eine Stelle als Teamleitung angeboten. Diese Stelle ist mit S15 ausgeschrieben .

Die Frage die sich uns nun stellt ist ob die Stufe aus S14 grundsätzlich übernommen wird oder ob die Stufe durchaus auch verhandelbar ist. Z.b. Stufe 6.

Hintergrund der Frage ist, dass die Gehaltssteigerung von S14 Stufe 5 auf S15 Stufe 5 nur minimal ausfällt und kaum in einem guten Verhältnis zum neuen Aufgaben- und Verantwortungsbereich steht.

Wie sind da Eure Erfahrungen?

Spid

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #1 am: 10.07.2019 20:30 »
Handelt es sich um eine Einstellung oder eine Höhergruppierung?

mercutio

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #2 am: 10.07.2019 20:35 »
Es handelt sich um eine Höhergruppierung, da meine Partnerin aktuell bereits in diesem Fachbereich tätig ist.

Spid

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #3 am: 10.07.2019 20:44 »
Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich. Innerhalb der Regelungen des TVÖD ist eine Abweichung nicht vorgesehen.

mercutio

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #4 am: 10.07.2019 21:03 »
Heißt denn dies automatisch auch dass es nicht möglich ist. Oder gibt es durchaus auch Verhandlungsspielraum?

Spid

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #5 am: 10.07.2019 21:05 »
Eine Besserstellung gegenüber den tariflichen Regelungen ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden, jedoch höchst unwahrscheinlich.

mercutio

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #6 am: 10.07.2019 21:13 »
warum ist es höchst unwahrscheinlich? Lässt sich das ohne Kenntnis des jeweiligen Kontextes so pauschal feststellen ?

Spid

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #7 am: 10.07.2019 21:18 »
Ja, läßt es sich.

mercutio

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #8 am: 10.07.2019 21:23 »
warum?

Spid

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #9 am: 10.07.2019 21:29 »
Erfahrungswerte

mercutio

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #10 am: 10.07.2019 21:39 »
jetzt verstehe ich endlich warum der öffentliche Dienst Probleme hat, qualifiziertes Personal zu finden. So engstirnig, stoisch und ignorant wie das mit Gehaltsverhandlungen und überhaupt grundsätzlich  da abläuft. Das sind ja regelrecht weltfremde Zustände im Vergleich zur freien Wirtschaft.:o :o aber dafür sicher der Posten ;D

BeamterBR

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #11 am: 11.07.2019 05:58 »
 
warum ist es höchst unwahrscheinlich? Lässt sich das ohne Kenntnis des jeweiligen Kontextes so pauschal feststellen ?
jetzt verstehe ich endlich warum der öffentliche Dienst Probleme hat, qualifiziertes Personal zu finden. So engstirnig, stoisch und ignorant wie das mit Gehaltsverhandlungen und überhaupt grundsätzlich  da abläuft. Das sind ja regelrecht weltfremde Zustände im Vergleich zur freien Wirtschaft.:o :o aber dafür sicher der Posten ;D

In einigen Bundesländern ist es den Kommunen regelrecht durch Gesetz oder Verwaltungsvorschrift untersagt übertariflich zu bezahlen. Da Sie mit öffentlichen Mitteln wirtschaften kommt oft der Grundsatz zur Anwendung günstiger=besser.

Organisator

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #12 am: 11.07.2019 09:51 »
(...) das mit Gehaltsverhandlungen (...)

Ist halt ein Merkmal vieler großer tarifgebundener Arbeitgeber und besonders im öD, dass man genau weiss, was man an Gehalt bekommt. Hat Nachteile, aber auch Vorteile, muss jeder selbst abwägen.

Sjuda

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #13 am: 11.07.2019 10:20 »
(...)
Hintergrund der Frage ist, dass die Gehaltssteigerung von S14 Stufe 5 auf S15 Stufe 5 nur minimal ausfällt und kaum in einem guten Verhältnis zum neuen Aufgaben- und Verantwortungsbereich steht.
(...)

Dann ist entweder die getroffene Einschätzung über das Verhältnis von Gehalts- und Verantwortungszuwachs falsch oder die Eingruppierung weicht bei (mindestens) einer der beiden Tätigkeiten von der tatsächlichen Bezahlung ab.

FGL

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Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #14 am: 11.07.2019 13:18 »
Heißt denn dies automatisch auch dass es nicht möglich ist. Oder gibt es durchaus auch Verhandlungsspielraum?
Das kommt auf das Bundesland und die entsprechende Kommune an. In Schleswig-Holstein bspw. muss die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung oder Kreistag die Grundsätze für über- bzw. außertarifliche Bezahlung beschließen. Ohne eine solche Legitimation setzt man sich als Personaler sonst ggf. der Strafverfolgung wegen Untreue (§ 266 StGB), wie derzeit der Hannoveraner Oberbürgermeister erfahren muss. Wir bspw. haben einen Kreistagsbeschluss über Arbeitsmarktzulagen für Ärzte. Der Verhandlungsspielraum der Dienststelle geht damit insoweit über das Tarifrecht hinaus, ist nach oben aber durch den Beschluss des Kreistages begrenzt.