In NI bspw. sind die Gemeinden gem. NKomVG praktisch auf das tarifliche Entgelt beschränkt - sie könnten, wenn nicht tarifgebunden, auch das Entgelt zahlen, das Landesbeschäftigte bekämen, da die tariflichen Regelungen des TV-L jedoch schlechter sind, ist das ohne praktische Relevanz. Die meisten - wenn nicht alle - KAVe verbieten ihren Mitgliedern in Satzung oder aufgrund Beschlußlage grundsätzlich übertarifliche Bezahlung. Bei allen Zuwendungsempfängern kommt das Besserstellungsverbot zum Tragen. Mithin gibt es in den allermeisten Fällen nur das zu verhandeln, wo der Tarifvertrag selbst Kann-Regelungen enthält.