Im Vertrag muss nicht stehen ob es eine sachgrundlose Befristung ist oder welcher Sachgrund besteht. Die sachgrundlose Befristung (von einer Vorbeschäftigung abgesehen) beinhaltet das geringste rechtliche Risiko für den Arbeitgeber. Deshalb ist es möglich, dass man sich rechtlich darauf stützt. Möglich ist aber auch eine Sachgrundbefristung.