Autor Thema: Was ist verhandelbar?  (Read 7882 times)

Spid

  • Gast
Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #15 am: 11.07.2019 13:36 »
In NI bspw. sind die Gemeinden gem. NKomVG praktisch auf das tarifliche Entgelt beschränkt - sie könnten, wenn nicht tarifgebunden, auch das Entgelt zahlen, das Landesbeschäftigte bekämen, da die tariflichen Regelungen des TV-L jedoch schlechter sind, ist das ohne praktische Relevanz. Die meisten - wenn nicht alle - KAVe verbieten ihren Mitgliedern in Satzung oder aufgrund Beschlußlage grundsätzlich übertarifliche Bezahlung. Bei allen Zuwendungsempfängern kommt das Besserstellungsverbot zum Tragen. Mithin gibt es in den allermeisten Fällen nur das zu verhandeln, wo der Tarifvertrag selbst Kann-Regelungen enthält.

EricB

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #16 am: 11.07.2019 14:06 »
In NI bspw. sind die Gemeinden gem. NKomVG praktisch auf das tarifliche Entgelt beschränkt - sie könnten, wenn nicht tarifgebunden, auch das Entgelt zahlen, das Landesbeschäftigte bekämen, da die tariflichen Regelungen des TV-L jedoch schlechter sind, ist das ohne praktische Relevanz. Die meisten - wenn nicht alle - KAVe verbieten ihren Mitgliedern in Satzung oder aufgrund Beschlußlage grundsätzlich übertarifliche Bezahlung. Bei allen Zuwendungsempfängern kommt das Besserstellungsverbot zum Tragen. Mithin gibt es in den allermeisten Fällen nur das zu verhandeln, wo der Tarifvertrag selbst Kann-Regelungen enthält.

Weil es gerade zum Thema passt. Wo ist denn das Besserstellungsverbot geregelt? Wir hatten letztens eine Diskussion mit einem Zuwendungsempfänger, der behauptete, dieses Gebot gebe es nicht mehr.
Danke

Spid

  • Gast
Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #17 am: 11.07.2019 14:12 »
Das Besserstellungsverbot bindet die jeweiligen Verwaltungen, die in den ANBest die Zuwendungsempfänger entsprechen verpflichten müssen.

daseinsvorsorge

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 749
Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #18 am: 11.07.2019 18:54 »

....dass die Gehaltssteigerung von S14 Stufe 5 auf S15 Stufe 5 nur minimal ausfällt und kaum in einem guten Verhältnis zum neuen Aufgaben- und Verantwortungsbereich steht.


,,, und sie deshalb diese Stellung auch nicht antreten sollte. Was für paradiesische Zustände für die Arbeitgeber, die es sich erlauben können, Führungskräften mit ca. € 166,- brutto mehr faktisch die Dienst-und Fachaufsicht für ca.4-8 MitarbeiterInnen ausüben zu lassen.

Spid

  • Gast
Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #19 am: 11.07.2019 18:58 »
Ist nunmal Sozialgedöns - und dementsprechend wenig wert.

mercutio

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Was ist verhandelbar?
« Antwort #20 am: 12.07.2019 07:27 »
Vielen Dank für die rege und informative Diskussion. Jetzt verstehe ich die Zusammenhänge alle etwas besser.