Ein Kollege möchte die Dienststelle und damit auch das zuständige Landesministerium wechseln. Innerhalb von NRW wohlgemerkt. Nun ist ihm von der neuen Dienststelle zugesagt worden, ihn auch als Beamten zu übernehmen, allerdings unter dem Vorbehalt, dass man sich eine neuerliche Probezeit ausbitte. Er würde somit wieder ins Beamtenverhältnis auf Probe zurückfallen. Der Kollege ist seit mehreren Jahren Lebenszeitbeamter. Ist ein solches Vorgehen möglich oder üblich?
Gegenüber dem Land - das ja trotz Ministeriumswechsel weiterhin der Dienstherr bleibt - hat er seine Befähigung doch bereits erwiesen und die Probezeit absolviert. Mein erstes Gefühl war, dass dies nicht statthaft und gewissermaßen ehrenrührig sei. Dieses Gefühl hätte ich nun gern auch formal mit etwas Substanz unterfüttert oder aber widerlegt.
Danke für Eure Antworten
PS: Weder die Aufgaben ändern sich grundlegend, noch die Besoldungsstufe. Einzig die regelmäßigen Beurteilungen unterscheiden sich bezüglich ihres Aufbaus und ihrer Gewichtung, sind also nicht wirklich vergleichbar. Da macht wohl jedes Ministerium was eigenes.