Autor Thema: [NW] Ist eine Rücknahme der Lebenszeitverbeamtung möglich?  (Read 4835 times)

elCaputo

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Ein Kollege möchte die Dienststelle und damit auch das zuständige Landesministerium wechseln. Innerhalb von NRW wohlgemerkt. Nun ist ihm von der neuen Dienststelle zugesagt worden, ihn auch als Beamten zu übernehmen, allerdings unter dem Vorbehalt, dass man sich eine neuerliche Probezeit ausbitte. Er würde somit wieder ins Beamtenverhältnis auf Probe zurückfallen. Der Kollege ist seit mehreren Jahren Lebenszeitbeamter. Ist ein solches Vorgehen möglich oder üblich?

Gegenüber dem Land - das ja trotz Ministeriumswechsel weiterhin der Dienstherr bleibt - hat er seine Befähigung doch bereits erwiesen und die Probezeit absolviert. Mein erstes Gefühl war, dass dies nicht statthaft und gewissermaßen ehrenrührig sei. Dieses Gefühl hätte ich nun gern auch formal mit etwas Substanz unterfüttert oder aber widerlegt.

Danke für Eure Antworten

PS: Weder die Aufgaben ändern sich grundlegend, noch die Besoldungsstufe. Einzig die regelmäßigen Beurteilungen unterscheiden sich bezüglich ihres Aufbaus und ihrer Gewichtung, sind also nicht wirklich vergleichbar. Da macht wohl jedes Ministerium was eigenes.
« Last Edit: 12.07.2019 01:34 von Admin2 »

Julianx1

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Antw:Ist eine Rücknahme der Lebenszeitverbeamtung möglich?
« Antwort #1 am: 11.07.2019 08:36 »
Guten Morgen elCaputo,

das hört sich für mich irgendwie spanisch an. Es handelt sich um die gleiche Laufbahnbefähigung innerhalb eines Landes. Kann es sein, dass dein Kollege etwas missverstanden hat? Normaler Weise erfolgt der Dienstherrenwechsel durch einer Versetzung. Das heißt dein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird beim neuen Dienstherren fortgeführt. Im Regelfall erfolgt der Wechsel durch eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung. So sichert man sich durch die Abordnungszeit eine Art Probezeit für beide Seiten. Vielleicht war eher diese Abordnung vorab gemeint. Das wäre dann normal.

bettelmusikant

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Antw:Ist eine Rücknahme der Lebenszeitverbeamtung möglich?
« Antwort #2 am: 11.07.2019 08:36 »
Wie soll denn der Wechsel vollzogen werden? Nicht über den Versetzung mit vorheriger Abordnung?

Ansonsten mögliches Konstrukt: Eigentlich würde ja durch die Ernennung auf Probe das "alte" Beamtenverhältnis automatisch enden; allerdings ist da gesetzlich eine Ausnahme: §22 BeamtStG Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird.

elCaputo

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Antw:Ist eine Rücknahme der Lebenszeitverbeamtung möglich?
« Antwort #3 am: 11.07.2019 11:08 »
Danke erst einmal für die Antworten.

Es handelt sich um keine Versetzung, sondern der Kollege hat sich selbstinitiativ wegbeworben. Dafür hat er von der bisherigen Dienststelle eine Freistellung (also die Zustimmung zum Wechsel). Es gibt also auch keine Abordnung.

Und der Dienstherr wechselt ja meines Erachtens nach nicht, weil es sich weiterhin um das selbe Bundesland handelt, bei dem er im Beamtenverhältnis wäre. Der alte und neue Dienstherr wären somit identisch. Dienstherr ist doch nicht das zuständige Ministerium, oder sollte ich mich da irren?
« Last Edit: 11.07.2019 11:14 von elCaputo »

Bunny

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Antw:Ist eine Rücknahme der Lebenszeitverbeamtung möglich?
« Antwort #4 am: 11.07.2019 12:36 »
§ 22 BeamtStG ist hier doch wohl überhaupt nicht einschlägig, weil gleicher Dienstherr.
Wenn die bisherige Dienststelle mit dem Wechsel einverstanden ist, warum spricht sie dann keine (ggf. zeitlich befristete) Abordnung nach § 24 LBG NRW aus? Das müsste doch in Absprache mit der neuen Dienststelle problemlos möglich sein. Der Kollege sollte am besten dazu noch mal an seine jetzige und zukünftige Dienststelle herantreten. Eine Ernennung zum Beamten auf Probe bei der neuen Dienststelle ist doch Nonsens.

elCaputo

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Antw:Ist eine Rücknahme der Lebenszeitverbeamtung möglich?
« Antwort #5 am: 11.07.2019 14:26 »
Es hat sich mittlerweile aufgeklärt. Die neue Dienststelle hatte einfach ein falsches Dokument zugeschickt, das wiederum darauf schließen ließ, man wolle ein Beamtenverhältnis auf Probe anstreben. Dem ist nach Rücksprache nicht so, weshalb sich wohl alles in Wohlgefallen aufgelöst hat. Danke für die Antworten.