Liebe Leute,
ich hätte eine kurze Frage und bedanke mich bereits jetzt fürs durchlesen.
Mein Arbeitgeber (Forschungseinrichtung des Bundes und eines Landes) hat mir ein sog. Studium mit vertiefter Praxis nach der aktuellen
Bundesrichtlinie für duale Studiengänge angeboten. Dort steht in Abschnitt II Ziffer 3 Absatz (3) "Der Ausbildende übernimmt die notwendigen Studiengebühren.".
Nun gibt es an der Hochschule meiner Wahl keine Studiengebühren - ich ging davon aus dass diese Regelung nur selten zu tragen kommt oder in der Richtlinie steht sollten Studiengebühren in Deutschland wieder üblich werden.
Inzwischen habe ich allerdings herausgefunden dass im TVöD Bund Kommentar 2019 des Walhalla und Präetoria Verlages folgendes steht: "Studiengebühren wie Beiträge (Semesterbeiträge und -ticket, Prüfungsgebühren) sowie allgemeine Studiengebühren (falls sie wieder eingeführt werden sollten) trägt der Ausbildende."
Hättet ihr das auch so gesehen? Ich plane jetzt meinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen dass in dem o.g. Kommentar der Absatz so ausgelegt wird - sollte er das nicht auch schon so tun.