Autor Thema: duale Studiengänge  (Read 6616 times)

Nadler

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duale Studiengänge
« am: 11.07.2019 11:35 »
Liebe Leute,

ich hätte eine kurze Frage und bedanke mich bereits jetzt fürs durchlesen.

Mein Arbeitgeber (Forschungseinrichtung des Bundes und eines Landes) hat mir ein sog. Studium mit vertiefter Praxis nach der aktuellen Bundesrichtlinie für duale Studiengänge angeboten. Dort steht in Abschnitt II Ziffer 3 Absatz (3) "Der Ausbildende übernimmt die notwendigen Studiengebühren.".

Nun gibt es an der Hochschule meiner Wahl keine Studiengebühren - ich ging davon aus dass diese Regelung nur selten zu tragen kommt oder in der Richtlinie steht sollten Studiengebühren in Deutschland wieder üblich werden.

Inzwischen habe ich allerdings herausgefunden dass im TVöD Bund Kommentar 2019 des Walhalla und Präetoria Verlages folgendes steht: "Studiengebühren wie Beiträge (Semesterbeiträge und -ticket, Prüfungsgebühren) sowie allgemeine Studiengebühren (falls sie wieder eingeführt werden sollten) trägt der Ausbildende."

Hättet ihr das auch so gesehen? Ich plane jetzt meinen Arbeitgeber darauf hinzuweisen dass in dem o.g. Kommentar der Absatz so ausgelegt wird - sollte er das nicht auch schon so tun.

RsQ

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Antw:duale Studiengänge
« Antwort #1 am: 11.07.2019 11:41 »
Das klingt verwirrend: In beiden Fällen zitierst Du doch, dass der Ausbildende (nicht: der Auszubildende) die Kosten trägt.

Sollte es also Gebühren geben, trägt sie der Arbeitgeber.

Nadler

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Antw:duale Studiengänge
« Antwort #2 am: 11.07.2019 11:46 »
Das klingt verwirrend: In beiden Fällen zitierst Du doch, dass der Ausbildende (nicht: der Auszubildende) die Kosten trägt.

Sollte es also Gebühren geben, trägt sie der Arbeitgeber.

In der Richtlinie wird von Gebühren gesprochen. Studiengebühren gibt es seit einigen Jahren nur noch in wenigen Ausnahmen.

Der Kommentar spricht von Gebühren und Beiträgen. Inkludiert also Studentenwerks(pflicht)beiträge und Solidarbeiträge zum Semesterticket.

Spid

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Antw:duale Studiengänge
« Antwort #3 am: 11.07.2019 11:48 »
In der RL gibt es keinen Teil II Abschnitt 3 Absatz 3. Bei dieser RL handelt es sich um keine tarifliche Regelung, es ist eine einseitige Festlegung des AG.

Nadler

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Antw:duale Studiengänge
« Antwort #4 am: 11.07.2019 13:06 »
Bei dieser RL handelt es sich um keine tarifliche Regelung, es ist eine einseitige Festlegung des AG.

Die Tatsache dass es tatsächlich keine tarifliche Regelung ist ist ein guter Hinweis, das Gespräch in meiner Personalabteilung klang sehr nach "Es gibt eine neue Richtlinie an die wir uns halten müssen." deshalb auch meine Frage hier.

Ich bin also wohl tatsächlich auf das Wohlwollen meines Arbeitgebers angewiesen und die Hoffnung dass sie die Richtlinie so auslegen wie die Kommentare und entsprechende Rundschreiben.

In der RL gibt es keinen Teil II Abschnitt 3 Absatz 3.

Könntest du aber bitte noch erläutern weshalb du der Meinung bist dass die Richtlinie keinen Abschnitt II Ziffer 3 Absatz (3) hat?
« Last Edit: 11.07.2019 13:15 von Nadler »

Spid

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Antw:duale Studiengänge
« Antwort #5 am: 11.07.2019 13:11 »
Teil II Abschnitt 3 hat nur zwei Absätze.

Nadler

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Antw:duale Studiengänge
« Antwort #6 am: 11.07.2019 13:14 »
Teil II Abschnitt 3 hat nur zwei Absätze.

Ah, mein Fehler. Da habe ich mich tatsächlich vertippt und meinte den Abschnitt II Ziffer 6 Absatz (3).