Autor Thema: [NI] Mobbing im ÖD Beamtin auf Probe  (Read 4126 times)

lenaöd92

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[NI] Mobbing im ÖD Beamtin auf Probe
« am: 11.07.2019 16:46 »
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ich frage hier im Auftrag einer Kollegin. Es geht um eine Laufbahnwechslerin in die allgemeine Verwaltung in Niedersachsen. Ihre Probezeit wurde letztmalig im Mai 2018 auf die Maximaldauer von 5 Jahren bis auf den 1.10.2019 verlängert. Von Mai 2018 an bis November 2018 übte Sie ihren Dienst regulär aus. Sie soll dabei gute Leistungen gezeigt haben, wurde aber bis heute noch nicht beurteilt.

Im November 2018 ereilte Sie eine dringend notwendige OP und Sie war bis Anfang April 2019 Krank geschrieben. Sie kehrte mit Wiedereingliederung in den Dienst zurück. Leider wurde Sie wenige Wochen darauf seitens der Verwaltungsleitung in ihrer Wiedereingliederung massiv gemobbt, beleidigt und genötigt. Sie war dann seit diesem Ereignis wieder fortlaufend Krank geschrieben und befindet sich in psychologischer Behandlung.

Sie hat die Verwaltungsleitung nicht angezeigt, den Sachverhalt aber noch vor der dreimonatigen Strafantragsfrist im Rahmen einer Dienstunfallanzeige Ihrer Behörde mitgeteilt. Die Behörde ermittelt jetzt intern selbst und hat den Sachverhalt zur Prüfung bei der Staatsanwalt eingereicht und diese untersucht ob Straftatbestände erfüllt sein könnten. 
Anstatt mit mir ihr zu reden hat die Behörde als weiteren Schritt veranlasst Sie zum Amtsarzt zu schicken. Zitat:
„Die amtsärztliche Untersuchung dient dann dem Zweck festzustellen, ob Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt werden kann. Aufgrund der Fehltage kann eine Bewährung in der Probezeit derzeit nicht festgestellt werden. Die Probezeit endet am 30.09.2019. Da Zweifel an einer dauernden Dienstfähigkeit bestehen, ist hier eine Untersuchung notwendig.“

Zudem hat mich Sie die Behörde als „Strafe“ (aus Sicht der Behörde wohl aus Fürsorgepflicht um Sie vor der mobbenden Verwaltungsleitung zu schützen) an eine andere Dienststelle befristet bis zum 30.09.2019 umgesetzt, welche von Ihrer aktuellen Dienststelle über 90 km weit entfernt ist. In der Begründung steht nur „aus dienstlichen Gründen“.

Frage 1: Hat Sie realistische Chancen unter Argumentation der Verhältnismäßigkeit diese befristete Umsetzung abzulehnen (Entfernung, dem Gefühl hier eher Täter als Opfer zu sein, da Sie ja schließlich weggeschickt werde und der eigentliche „Aggressor“ in der alten Dienststelle verbleiben darf? Im Grunde ist das ja irgendwo erweitertes Mobbing)

Frage 2: Gibt es eine gesetzliche Mindestdauer die Sie in Ihrer „erweiterten“ letztmalig verlängerten Probezeit ableisten muss? Zwischen Mai 2018 und Oktober 2019 hat Sie ja streng genommen nur von Mai bis November 2018 gearbeitet (Stand jetzt). Also in wie fern ist die Formulierung  „Aufgrund der Fehltage kann eine Bewährung in der Probezeit derzeit nicht festgestellt werden“ ernst zu nehmen?

Frage 3: Was würdet ihr ihr in der jetzigen Situation empfehlen?
« Last Edit: 12.07.2019 01:33 von Admin2 »

calmac

  • Gast
Antw:Mobbing im ÖD Beamtin auf Probe
« Antwort #1 am: 11.07.2019 20:21 »
Das liest sich wie eine Prüfungsaufgabe.

Ich würde aber vorschlagen, den Unterschied zwischen sie und Sie, ihr und Ihr zu lernen sowie den Text noch mal durchzulesen und zu korrigieren...da sind etliche Fehler drin!

Buccaneer

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Antw:Mobbing im ÖD Beamtin auf Probe
« Antwort #2 am: 12.07.2019 00:36 »
Ich fürchte, ich werde aus dem Text alleine nicht schlau...
Die Staatsanwaltschaft ermittelt also schon wegen Mobbing?
Was sagt denn der Personalrat dazu??
Ist der überhaupt eingebunden???
Fragen über Fragen...

Bunny

  • Gast
Antw:[NI] Mobbing im ÖD Beamtin auf Probe
« Antwort #3 am: 12.07.2019 07:45 »
Fragen über Fragen...
Genau. Und weil hier im Forum keine Rechtsberatung erfolgen kann, hilft bei der komplexen Materie nur der Gang zu fachkundiger Beratung durch einen Anwalt.

Lars73

  • Gast
Antw:[NI] Mobbing im ÖD Beamtin auf Probe
« Antwort #4 am: 12.07.2019 08:23 »
Für die Gesamtbeurteiliung müsste man schon genau Wissen was vorher gelaufen ist. Wie das Mopping aussah und welche Beweismittel vorliegen.

Ich finde die Versetzung für die restliche Probezeit eine geeignete Maßnahme und würde -wenn es sich gesundheitlich vertreten lässt- dort schnellstmöglich die aufnehmen. Dies dürfte für die Rettung der Verbeamtung sinnvoll sein.

Die anderen Dinge sind mit Anwalt und Personalrat anzugehen. Das die Dienststelle agiert und selber die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat zeigt ja durchaus ein professionelles agieren.


FGL

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Antw:[NI] Mobbing im ÖD Beamtin auf Probe
« Antwort #5 am: 12.07.2019 08:56 »
Im Übrigen wurde die Frage auch im Juraforum eingestellt und dort von sanderson gestern Abend umfassend beantwortet.