Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung war ich auf der E9 eingruppiert, anschließend auf der E9b.
Ein damaliger Antrag auf Höhergruppierung in die E9c zum 01.01.2017 wurde abgelehnt, da meine Tätigkeit den Anforderungen hierfür nicht entspricht.
Nach einer nunmehr durch meinen Arbeitgeber erfolgten Stellenneubewertung wurde festgestellt, dass meine Tätigkeit doch der E9c entspricht.
Daraufhin wurde ich von der E9b Stufe 4 zum 01.04.2019 in die E9c Stufe 4 eingruppiert. Meine Stufenlaufzeit beginnt jedoch ab 01.04.2019 neu zu zählen, die bereits zurückgelegte Laufzeit in Stufe 4 ist damit weg.
Ist dies so rechtens? Handelt es sich wirklich um eine Höhergruppierung, wenn ich die selbe Tätigkeit wie vorher ausübe?
Danke vorab