@ unter omnes: Was meinst Du mit "gesetzlich geregeltem Ausbildungsberuf", wenn Du dies beim VFA als nicht zutreffend anzunehmen scheinst? Der Beruf Verwaltungsfachangestellte/r ist ein gesetzlich geregelter Ausbildungsberuf. Ich habe aber auch schon hier im Forum bemerkt, dass dies teilweise nicht bekannt ist und sich Fragesteller schon als VFA betitelt haben, ohne die Ausbildung gemacht zu haben. Scheinbar wird teilweise angenommen, dass ein TB im ÖD im Bereich der Verwaltung allein durch diese Zugehörigkeit ein VFA sei.