Autor Thema: Keine Stellenbeschreibung  (Read 8277 times)

Robert68

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Keine Stellenbeschreibung
« am: 12.07.2019 19:04 »
Hallo zusammen,
ich arbeite seit mitte 2016 im öffent. Dienst Bund. Bis heute habe ich keine Stellenbeschreibung erhalten, trotz mehrmaligen nachfragen bei meinem Vorgesetzten. Es wird immer gesagt das sie in Bearbeitung wäre, aber nach drei Jahren sollte es doch möglich sein, diese fertig zu stellen. Angeblich ist zum einen die Dame die diese erstellt überlastet und mein direkter Vorgesetzter ebenso. Erschwerend kommt jetzt noch hinzu das mein direkter Vorgesetzter seit Juli auf Abordnung weg ist.
Auch bei Benachrichtigung des Gesamtpersonalrates wurde ich an meine Dienststelle verwiesen. Diese muss die Beschreibung erstellen, dann könne der Personalrat erst tätig werden.
Ich weiß bis dato nicht ob ich zuviel oder zuwenig Tätigkeiten für meine EG ausübe. Genauso habe ich derzeit keine Grundlage um es zu prüfen.
Wie soll ich weiter vorgehen ?
Wen kann ich noch um Hilfe bitten ?
Schöne Grüße
Robert

Spid

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Antw:Keine Stellenbeschreibung
« Antwort #1 am: 12.07.2019 19:19 »
Stellen und deren Beschreibung sind für die Eingruppierung unbeachtlich - ebenso wie die darin ausgedrückte Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung, weshalb eine Stellenbeschreibung auch zum Behuf der Einschätzung, ob man zu viel oder wenig für „seine Entgeltgruppe“ täte, nicht taugt. Tatsächlich schuldet der AG jedoch eine zumindest grobe Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit aufgrund von §2 NachwG. Der daraus resultierende Anspruch ließe sich auch gerichtlich durchsetzen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch. Es ist zweifelhaft, ob aufgrund einer Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit im Umfang, auf den Anspruch besteht, hinreichende Schlüsse auf die Eingruppierung gezogen werden können.

Robert68

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Antw:Keine Stellenbeschreibung
« Antwort #2 am: 12.07.2019 19:33 »
Ok, was aber, wenn ich unbewusst Tätigkeiten einer höheren Tätigkeit mit ausübe, aber nur nach der tieferen EG eingruppiert bin.

Spid

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Antw:Keine Stellenbeschreibung
« Antwort #3 am: 12.07.2019 20:06 »
Dann ist das für die Eingruppierung regelmäßig unbeachtlich, da es auf die auszuübende und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit ankommt.

WasDennNun

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Antw:Keine Stellenbeschreibung
« Antwort #4 am: 13.07.2019 07:48 »
Warum unterstützt du nicht dein AG aktiv?
Schreibe eine dir genehme Aufstellung deine ausgeübten Tätigkeiten, inkl. Zeitanteile.
Und veranlasse dann direkt oder über deinen Vorgesetzten, dass dir bestätigt wird, dass diese deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Wenn nach gebotenen Frist keine Antwort kommt, einfach mal die nächsten Arbeitsschritte, die du zu unternehmen hast, schriftlich einfordern und schriftlich vom AG (z.B vertreten durch Personalamt) bestätigen lassen.
Begründung: du hast Angst, dass du unerlaubterweise außerhalb deiner auszuübenden Tätigkeiten tätig bist und deswegen eine Abmahnung befürchtest.

Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.

PS Und ja, das ist alles einfacher gesagt als getan. Aber ich habe schon erlebt, dass auf diesen Wege überlastete Menschen sich in verwaltungstechnischerlichtgeschwindigkeit bewegen.

Robert68

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Antw:Keine Stellenbeschreibung
« Antwort #5 am: 14.07.2019 20:41 »
Danke für Eure Antworten. Mal sehen wie ich weiter vorgehe.