Bei Eingruppierung und Höhergruppierung kann es keine von den tariflichen Regelungen abweichende Praxis geben.
Die formaljuristische Argumentation ändert halt auch nichts daran, dass
1. jede Menge Beschäftigte im ÖD höherwertige Tätigkeiten ausführen als sie übertragen bekommen haben.
2. nie (so gut wie?) jemand jemals dafür abgemahnt wurde.
3. kaum mal jemand die entsprechende Bezahlung einklagt (und zwar aus gut nachvollziehbaren Gründen).
So weicht in Sachen TVöD die "Verfassungswirklichkeit" halt doch deutlich vom "Verfassungstext" ab. (Ob es in diesem Fall einen "Geist der Verfassung" gibt, grübel ich noch.)