Autor Thema: Bewerbungsverfahren  (Read 3757 times)

fynn93

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Bewerbungsverfahren
« am: 13.07.2019 12:12 »
Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens wurde ich von meiner obersten Dienstbehörde telefonisch gefragt, ob ich meine Bewerbung zugunsten einer Kollegin zurücknehme. Ist diese Frage zulässig? Wie würdet ihr euch verhalten?

Mayday

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Antw:Bewerbungsverfahren
« Antwort #1 am: 14.07.2019 11:31 »
Die Frage suggeriert doch, dass die Kollegin weniger geeignet ist, sie aber dennoch den Vorzug bekommen soll. Was haben Sie denn geantwortet?

Mask

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Antw:Bewerbungsverfahren
« Antwort #2 am: 14.07.2019 22:01 »
Muss nicht sein, vielleicht scheut man auch die Arbeit und den Aufwand einer Anlassbeurteilung, so ungewöhnlich wäre das nicht

Organisator

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Antw:Bewerbungsverfahren
« Antwort #3 am: 15.07.2019 11:12 »
Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens wurde ich von meiner obersten Dienstbehörde telefonisch gefragt, ob ich meine Bewerbung zugunsten einer Kollegin zurücknehme. Ist diese Frage zulässig? Wie würdet ihr euch verhalten?

Zulässig - natürlich, warum nicht?
Verhalten: Mal rausfinden, warum Du Deine Bewerbung zurücknehmen sollst. Und mit diesen Informationen die oberste Dienstbehörde fragen, was sie zu bieten haben.
(möglicherweise gibt es nur zwei Bewerber, der andere Bewerber ist viel besser geeignet und man scheut ein Auswahlverfahren - muss also nichts anrüchiges sein.)

RsQ

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Antw:Bewerbungsverfahren
« Antwort #4 am: 15.07.2019 22:35 »
Warum sollte jemand, der sich bewirbt, seine Bewerbung zurückziehen wollen? Das käme doch eigentlich nur dann in Frage, wenn er/sie zwischenzeitlich einen anderen Job hat. Aber sonst ...

WasDennNun

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Antw:Bewerbungsverfahren
« Antwort #5 am: 16.07.2019 06:04 »
Ganz einfach, weil der AG es wünscht und wenn du es nicht machst die latente Drohung im Raum steht: Dann wirst du hier nicht mehr glücklich und deine Karriere ist zu ende.

Mask

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Antw:Bewerbungsverfahren
« Antwort #6 am: 16.07.2019 12:06 »
Warum sollte jemand, der sich bewirbt, seine Bewerbung zurückziehen wollen? Das käme doch eigentlich nur dann in Frage, wenn er/sie zwischenzeitlich einen anderen Job hat. Aber sonst ...
Augenscheinlich soll die Stelle mit jemand anders besetzt werden. Nun kann ich einfach meine Bewerbung zurückziehen und die Sache ist erledigt. Erhalte ich sie aufrecht, muss für beide Bewerber eine Anlassbeurteilung erstellt werden. Damit weiterhin der die präferierte Bewerber/in die Stelle kriegt muss eine Beurteilung schlechter als die andere ausfallen. Von daher kann es auch im Interesse eines"ungewollten" Bewerbers sein zurückzuziehen, damit spart man sich die schlechte Beurteilung