Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Wastelandwarrior:
Es ist nicht gerecht, wenn jemandem, der bisher ausschließlich Berufserfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 5 hat, diese so "angerechnet" würde, als ob er schon die gleiche Zeit Berufserfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9 gesammelt hätte (und zwar denjenigen gegenüber die die Berufsrfahrung dort gesammelt haben). Dann kann man gleich nach Alter bezahlen.
Spid:
„Gerechtigkeit“ ist eben ein höchst subjektives Gefühlchen.
Bastel:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 15.07.2019 08:49 --- Dann kann man gleich nach Alter bezahlen.
--- End quote ---
So wie es früher war. Und weil sich ein paar Jungspunde sich ungerecht behandelt gefühlt haben, wurde das System zum Leid aller umgestellt. Die Jungen haben nichts gewonnen, aber die "Älteren" verloren.
Corsi:
--- Zitat von: Carmen am 14.07.2019 18:02 ---Danke, das war sehr hilfreich, wenn es auch in der Tat nicht gerecht ist seine Stufen zu verlieren. Beim TVÖD ist da anders oder ?
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nun... rein rechnerisch hättest Du laut Tabelle sogar in EG9/1 anfangen müssen, aber das bleibt einem wenigstens erspart, weil die Stufe 2 die geringste ist, auf die man zurückfallen kann.
Subjektiv betrachtet, klingt das aus deiner Sicht natürlich unfair... Du übernimmst eine neue Tätigkeit, die vier Eingruppierungsstufen über dem alten Job liegen und bekommst nur 200 Euro brutto mehr.
WasDennNun:
--- Zitat von: Corsi am 15.07.2019 09:39 ---nun... rein rechnerisch hättest Du laut Tabelle sogar in EG9/1 anfangen müssen,
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Das stimmt doch so nicht. Es geht doch auch rein rechnerisch in die Stufe 2, oder habe ich da was falsch verstanden mit der HG? Selbst wenn man in der von der E5 S2 kommt, landet man rein rechnerisch in der S2 in den 9er EGs
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