Es ist nicht gerecht, wenn jemandem, der bisher ausschließlich Berufserfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 5 hat, diese so "angerechnet" würde, als ob er schon die gleiche Zeit Berufserfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9 gesammelt hätte (und zwar denjenigen gegenüber die die Berufsrfahrung dort gesammelt haben). Dann kann man gleich nach Alter bezahlen.