Autor Thema: Stufenzuordnung nach Höhergruppierung  (Read 6092 times)

Carmen

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Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« am: 14.07.2019 09:57 »
Angenommen man wird von TV-L 5, Stufe 5 in TV-L 9 höhergruppiert und ist bei diesem Arbeitgeber jetzt 15 Jahre, ein Antrag auf Höhergruppierung wurde aber jetzt erst vorgenommen. Wieso wird man dann wieder der Erfahrungsstufe 2 zugeordnet ? Liegt es im Ermessen des Arbeitgebers dies festzulegen ? Die einschlägige Berufserfahrung ist ja vorhanden. Ein Aufgabengebiet ist neu hinzugekommen, aber grundlegend ändert sich kaum was an der Tätigkeit.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 14.07.2019 10:05 »
Es gibt im TV-L keinen Antrag auf Höhergruppierung. Ein solcher wäre in jedweder Hinsicht unbeachtlich und müßte vom AG nicht mal zur Kenntnis genommen, geschweige denn bearbeitet werden. Bei einer Höhergruppierung folgt die Stufenzuordnung §17 Abs. 4 TV-L. Berufserfahrung egal welcher Güte ist dafür völlig unbeachtlich.

Carmen

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 14.07.2019 11:00 »
Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Sie liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Dies ist doch der Fall. Wieso kommt man dann wieder in Stufe 2 ? Wenn der AG es wollte wäre sicher mindestens die Stufe 3 möglich.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 14.07.2019 11:37 »
Jedwede Berufserfahrung ist bei einer Höhergruppierung unbeachtlich. Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung folgt §17 Abs. 4 TV-L. Lesen und verstehen, dann kommt auch nicht wieder blubb dabei raus.

Carmen

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 14.07.2019 12:18 »
Sorry, aber ich bin ja gerade deswegen in diesem Forum, weil ich mich nicht so gut auskenne und  bin dankbar für einen Austausch.
Könnte § 40 TV-L hier noch in irgendeiner Form  greifen ? Es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis an einer Hochschule.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 14.07.2019 12:34 »
Nein.

Corsi

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 14.07.2019 14:08 »
Der Sprung von EG 5 auf 9 ist so groß... da verlierst Du deine Stufen und fängst wieder bei 2 an...
diese Tabelle hilft es Dir zu verstehen...
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Ob das im Einzelfall gerecht ist... bleibt dahin gestellt. Das ist eben die Regel, leider.

Carmen

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 14.07.2019 18:02 »
Danke, das war sehr hilfreich, wenn es auch in der Tat nicht gerecht ist seine Stufen zu verlieren. Beim TVÖD ist da anders oder ?

Bastel

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 14.07.2019 21:06 »
Ja

Mask

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 14.07.2019 22:03 »
Sowohl im TVöD (Bund und Kommune) als auch im TV-H wird stufengleich höhergruppiert.

Da im TV-L leider noch die betragsmäßige Höhergruppierung stattfindet, verlierst du leider wirklich deine Stufe

Wastelandwarrior

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 15.07.2019 08:49 »
Es ist nicht gerecht, wenn jemandem, der bisher ausschließlich Berufserfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 5 hat, diese so "angerechnet" würde, als ob er schon die gleiche Zeit Berufserfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9 gesammelt hätte (und zwar denjenigen gegenüber die die Berufsrfahrung dort gesammelt haben). Dann kann man gleich nach Alter bezahlen.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 15.07.2019 08:56 »
„Gerechtigkeit“ ist eben ein höchst subjektives Gefühlchen.

Bastel

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 15.07.2019 09:30 »
Dann kann man gleich nach Alter bezahlen.

So wie es früher war. Und weil sich ein paar Jungspunde sich ungerecht behandelt gefühlt haben, wurde das System zum Leid aller umgestellt. Die Jungen haben nichts gewonnen, aber die "Älteren" verloren.

Corsi

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 15.07.2019 09:39 »
Danke, das war sehr hilfreich, wenn es auch in der Tat nicht gerecht ist seine Stufen zu verlieren. Beim TVÖD ist da anders oder ?

nun... rein rechnerisch hättest Du laut Tabelle sogar in EG9/1 anfangen müssen, aber das bleibt einem wenigstens erspart, weil die Stufe 2 die geringste ist, auf die man zurückfallen kann.

Subjektiv betrachtet, klingt das aus deiner Sicht natürlich unfair... Du übernimmst eine neue Tätigkeit, die vier Eingruppierungsstufen über dem alten Job liegen und bekommst nur 200 Euro brutto mehr.

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 15.07.2019 10:24 »
nun... rein rechnerisch hättest Du laut Tabelle sogar in EG9/1 anfangen müssen,
Das stimmt doch so nicht. Es geht doch auch rein rechnerisch in die Stufe 2, oder habe ich da was falsch verstanden mit der HG? Selbst wenn man in der von der E5 S2 kommt, landet man rein rechnerisch in der S2 in den 9er EGs