Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Stufenlautzeit Höhergruppierung E9b zu E9c

<< < (2/2)

Spid:
Das Instrument des Widerspruchs stand auch nicht zur Verfügung - zumal dem AG ohnehin keine Entscheidung zukam. Klagen kannst Du auch jetzt.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version