Autor Thema: Kündigungsfrist befristeter 5-Jahres-Vertrag?  (Read 2034 times)

ChrisR

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Hallo zusammen,

könnt ihr mir bitte helfen?

Ich bin seit dem 01.10.2018 nach dem TV-L beschäftigt. Befristeter Arbeitsvertrag für 5 Jahre. Meine Kündigungsfrist richtet sich nach dem § 30 Abs. 5 TV-L. Ich möchte fristgerecht zum 31.08.2019 kündigen, da ich einen neuen Job habe.

In § 30 Abs. 5 S. 1 TV-L steht: "Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die
Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt."

Ist damit die gesamte Vertragsdauer gemeint, oder die Zeit, die mein Vertrag nun erst läuft (was ja noch keine 12 Monate sind)? Ich dachte immer ersteres, aber je öfter ich es lese, umso unsicherer bin ich. Habe gerade etwas Angst, dass ich noch nicht kündigen kann, weil ich noch keine 12 Monate hier arbeite. (Das wäre mein purer Horror, da ich unbedingt hier weg möchte.)

Also, beträgt meine Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende, und kann ich somit zum 31.08. kündigen?

Danke für eure Hilfe und VG
Chris

Spid

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Antw:Kündigungsfrist befristeter 5-Jahres-Vertrag?
« Antwort #1 am: 15.07.2019 13:04 »
Ja.

Ersteres.

Ja.

ChrisR

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Antw:Kündigungsfrist befristeter 5-Jahres-Vertrag?
« Antwort #2 am: 15.07.2019 13:27 »
Vielen Dank! @Spid

JB

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Antw:Kündigungsfrist befristeter 5-Jahres-Vertrag?
« Antwort #3 am: 17.07.2019 09:56 »
Selbst wenn nicht, wäre ja auch ein Aufhebungsvertrag möglich, dem wird kein Arbeitgeber widersprechen und jemanden gegen seinen Willen weiter beschäftigen.