Autor Thema: Recht auf Einsichtnahme Sitzungsprotokoll?  (Read 2733 times)

spanishfly

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Recht auf Einsichtnahme Sitzungsprotokoll?
« am: 15.07.2019 20:47 »
Hallo,

Sitzungen eines Magistrats, Gemeindevorstands sind ja generell nicht öffentlich.

Hat man aber als (Ex-)Mitarbeiter Anspruch auf Einsicht in Sitzungsprotokolle, wenn es um Personalangelegengeiten geht?

Hat z. B. A Anspruch auf Einsicht, wenn der Magistrat beschlossen hat, A aus finanziellen Gründen, zu kündigen?

Danke.

GLG

Bunny

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Antw:Recht auf Einsichtnahme Sitzungsprotokoll?
« Antwort #1 am: 16.07.2019 06:47 »
... wenn der Magistrat beschlossen hat, A aus finanziellen Gründen, zu kündigen?
Und das steht so im Kündigungsschreiben? Warum sollte dann noch eine Einsichtnahme in das Sitzungsprotokoll nötig sein?

Lars73

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Antw:Recht auf Einsichtnahme Sitzungsprotokoll?
« Antwort #2 am: 16.07.2019 07:22 »
Ein allgemeiner Anspruch besteht nicht. Soweit im Bundesland ein Informationsfreiheitsgesetz gibt könnte ein Einblick möglich sein. Allerdings könnten auch dann Versagensgründe greifen.

spanishfly

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Antw:Recht auf Einsichtnahme Sitzungsprotokoll?
« Antwort #3 am: 16.07.2019 09:08 »
... wenn der Magistrat beschlossen hat, A aus finanziellen Gründen, zu kündigen?
Und das steht so im Kündigungsschreiben? Warum sollte dann noch eine Einsichtnahme in das Sitzungsprotokoll nötig sein?

Es geht ums Arbeitszeugnis ... alles ein bisschen komplizierter. Dort steht nichts von betriebsbedingter Kündigung, sondern dass man sich ... trotzdem trennen musste .... Das stellt das sonst aber gute Zeugnis auf den Kopf. Liest sich so, dass die Kündigung verhaltensbedingt war.

Bunny

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Antw:Recht auf Einsichtnahme Sitzungsprotokoll?
« Antwort #4 am: 16.07.2019 09:47 »
Sofern eine gütliche Einigung mit dem Ex-Arbeitgeber über eine Änderung von Formulierungen im Arbeitszeugnis bzw. ein neues Arbeitszeugnis nicht zustande kommt, bleibt letztlich wohl nur der Gang zum Arbeitsgericht.

Lars73

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Antw:Recht auf Einsichtnahme Sitzungsprotokoll?
« Antwort #5 am: 16.07.2019 10:05 »
Strebst du eine Änderung der Arbeitszeugnisses an oder willst du das Protokoll als beleg der betriebsbedingten Kündigung verwenden?

Der Arbeitgeber ist nicht bereit die betriebsbedingte Kündigung zu bestätigen?

Ggf. gibt es die Meldung an die Agentur für Arbeit (Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III)). Ich vermute an die kommt man vergleichsweise leicht heran. ggf. ist die auch in der Personalakte. Vielleicht auch andere Erläuterungen zur Kündigung. Ein recht auf Einsicht in die Personalakte besteht.