Autor Thema: TVL 13: Vertragsunterzeichnung und Gelöbnis vor Ort vor Einstellung notwendig?  (Read 5718 times)

Hamurabi123

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Hallo miteinander.

Ich habe ein paar kurze Frages zum Prozedere bei der Vertragsunterzeichnung (TVL 13 Stelle, befristet).

Muss man vor Ort vor Vertragsbeginn unterzeichnen? Kann man das sonst auch postalisch machen? Muss ich ein Gelöbnis ablegen? Kann dies notfalls auch nach Vertragsbeginn erfolgen?

Habe dazu leider nichts genaues gefunden und die entsprechende Stelle wirkte bei telefonischer Nachfrage eher planlos.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Spid

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Die Verträge können grundsätzlich auch zur wechselseitigen Unterzeichnung postalisch versendet werden. Ein Gelöbnis sieht der TV-L nicht vor.

Hamurabi123

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Vielen Dank @Spid!

Gibt es auch irgendwo eine Referenz dazu? Wenn ich mit der entsprechenden Stelle spreche (eine Uni), sagt mir jeder etwas anderes (Fakultät X sagt was anderes als die Personalabteilung). Alles eine große Freude...

Danke im Voraus!

Lars73

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Der Arbeitgeber kann grundsätzlich verlangen, dass der Arbeitsvertrag vor Ort unterschrieben wird. Du kannst auf Übersendung bestehen. Im Zweifelsfall gibt es dann halt keinen Arbeitsvertrag und du musst dir eine anderen Arbeitgeber suchen.

Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen den Arbeitsvertrag erst am ersten Arbeitstag zu unterschrieben werden. (Ist bei uns üblich. Vorher gibt es eine schriftliche Einstellungszusage.)

Spid

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Vielen Dank @Spid!

Gibt es auch irgendwo eine Referenz dazu? Wenn ich mit der entsprechenden Stelle spreche (eine Uni), sagt mir jeder etwas anderes (Fakultät X sagt was anderes als die Personalabteilung). Alles eine große Freude...

Danke im Voraus!

Es gibt dazu keine Regelung. Da es sich um Zivilrecht handelt, ist erlaubt, was nicht verboten ist. Ich würde sagen, sie sollten es zuschicken oder sich einen anderen suchen.

Capo

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Beschäftigte von Universitäten müssen zum Teil ein Gelöbnis ablegen. Grundlage ist das Verpflichtungsgesetz.

Spid

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Auch das Verpflichtungsgesetz sieht kein Gelöbnis vor.

Wastelandwarrior

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Nachträglich geht nicht bei befristetet Verträgen, da sonst die Befristung unwirksam wird.

Lars73

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@Wastelandwarrior
Aber am ersten Arbeitstag vor Arbeitsaufnahme.

Capo

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Auch das Verpflichtungsgesetz sieht kein Gelöbnis vor.

Früher war das Gelöbnis in BAT/MtArb geregelt. Im TV-L nicht mehr. Hier aber ein Interessanter Artikel
 https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/allgemeine-pflichten-41-wirkung-der-verpflichtungserklaerung_idesk_PI13994_HI1491731.html dazu.

 

Spid

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Die Verpflichtungserklärung und das Gelöbnis waren schon immer völlig unterschiedliche Sachverhalte. Sie stehen in keiner Beziehung zueinander.

Wastelandwarrior

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@Wastelandwarrior
Aber am ersten Arbeitstag vor Arbeitsaufnahme.
Ja, ich weiß. In meiner Praxis immer vor Kernzeitbeginn, was zu Frühschichten und Gedränge auf dem Flur zu Semesterbeginn geführt hat. :)