Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TVL 13: Vertragsunterzeichnung und Gelöbnis vor Ort vor Einstellung notwendig?
Capo:
Beschäftigte von Universitäten müssen zum Teil ein Gelöbnis ablegen. Grundlage ist das Verpflichtungsgesetz.
Spid:
Auch das Verpflichtungsgesetz sieht kein Gelöbnis vor.
Wastelandwarrior:
Nachträglich geht nicht bei befristetet Verträgen, da sonst die Befristung unwirksam wird.
Lars73:
@Wastelandwarrior
Aber am ersten Arbeitstag vor Arbeitsaufnahme.
Capo:
--- Zitat von: Spid am 16.07.2019 10:57 ---Auch das Verpflichtungsgesetz sieht kein Gelöbnis vor.
--- End quote ---
Früher war das Gelöbnis in BAT/MtArb geregelt. Im TV-L nicht mehr. Hier aber ein Interessanter Artikel
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/allgemeine-pflichten-41-wirkung-der-verpflichtungserklaerung_idesk_PI13994_HI1491731.html dazu.
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