Autor Thema: Höhergruppierung von EG 8 Stufe 4 auf EG 10 - welche neue Stufe?  (Read 3428 times)

Micha01099

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Hallo in die Runde!

Ich habe mich auf eine interne Ausschreibung beworben und bin hierzu nächste Woche zum Gespräch geladen. Würde gern bis dahin klären, wie ich dann einsortiert würde.

 - meine Eingruppierung derzeit: EG 8 Stufe 4

 - neu Stelle mit EG 10 ausgeschrieben

- bleibt Stufe 4 erhalten trotz Überspringen mehrerer Stufen, oder falle ich auf EG 10 S 2 oder gar S1 zurück?

- Problem ist, dadurch wäre ich schlechter gestellt, als wenn ich nur auf 9a hochgruppiert würde

Wäre toll, wenn hier jemand zuverlässig Auskunft geben könnte. Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe!

Gruß Micha




Spid

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Micha01099

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Hallo Spid,

Danke für die schnelle Antwort! Wäre ja toll. Ich war gestolpert über den Wortlaut in §17 Abs. 4a Satz 2. In 4a heißt es:

"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus der Entgeltgruppe1 werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges  Tabellenentgelt  erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2. Wird die/der Beschäftigte nicht in die nächsthöhere, sondern in eine darüber liegende Entgeltgruppe höhergruppiert, ist das Tabellenentgelt für jede dazwischen liegende Entgeltgruppe nach Satz 1 zu berechnen."

Das bezieht sich dann wohl nur auf Höhergruppierungen aus EG 1 heraus, richtig? Für mich der zitierte Passus momentan überhaupt keinen Sinn. Kommt man nicht immer aus EG 1 (selbst bei Stufe 6) nur auf bestenfalls EG 2 S 2?

VG Micha

Spid

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Ja.

Die Formulierung in Abs. 4a ist die Formulierung für die betragsmäßige Höhergruppierung, die zuvor für alle Höhergruppierungen galt.

Micha01099

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Ok, super. Nochmals vielen Dank! Gruß Micha