Autor Thema: Zeitpunkt der Höhergruppierung  (Read 3436 times)

SchereundStift

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Zeitpunkt der Höhergruppierung
« am: 16.07.2019 14:08 »
Hallo Zusammen,

mein Vorgesetzter hat mir aufgrund von neuen Aufgaben, die ich übernehmen soll, eine Prüfung auf Höhergruppierung vorgeschlagen (mit dem Ziel eine Gruppe höher zu erlangen). Momentan bin ich in E12 (Stufe 4), dann wäre ich in E13 (Stufengleicher Aufstieg, also auch Stufe 4). Der Garantiebertrag kommt hier nicht zum Tragen, da stufengleiche Höhergruppierung. Ich bin jedoch schon zwei Jahre in Stufe 4, komme also in 2 Jahren in Stufe 5.

Sollte ich daher besser mit der Höhergruppierung warten, bis ich in zwei Jahren in Stufe 5 gekommen bin? Der Unterschied E12/E13 ist ja nicht so besonders (3%?), deutlich grösser ist der Unterschied zwischen Stufe 4 und Stufe 5 innerhalb der E12. Ach ja, TV-H gilt bei mir.

Danke und VG

Spid

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Antw:Zeitpunkt der Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 16.07.2019 14:15 »
Ist denn der AG bereit, zwei Jahre mit der Übertragung der Tätigkeit zu warten? Zudem ließe sich das mit einer zunächst vorübergehenden Übertragung durchaus zwei Jahre verzögern. Wenn es sich um eine Führungsposition handelt, käme auch Führung auf Probe in Betracht.

SchereundStift

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Antw:Zeitpunkt der Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 16.07.2019 14:57 »
Da ich dem Prüfantrag zustimmen darf bzw. er nicht gestellt wird wenn ich nicht zustimme wird das wohl gehen, mit den neuen Aufgaben werde ich aber wohl schon eher beginnen.

Aber schon seltsam, dass eine Höhergruppierung dann in zwei Jahren für zwei Jahre deutliche finanzielle Nachteile mit sich bringt, da die Berechnung der Stufenlaufzeit wieder bei Null in der jeweiligen Stufe beginnt.

Doso

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Antw:Zeitpunkt der Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 18.07.2019 00:09 »
Aber schon seltsam, dass eine Höhergruppierung dann in zwei Jahren für zwei Jahre deutliche finanzielle Nachteile mit sich bringt, da die Berechnung der Stufenlaufzeit wieder bei Null in der jeweiligen Stufe beginnt.

Das ist in der Tat merkwürdig, aber diese Kombination gibt es immer wieder mal. Theoretisch sollte sich die Höhergruppierung langfristig aber trotzdem eigentlich lohnen da die höheren Stufen dann später stärker anziehen und auch die Erhöhungen im Tarifvertrag ja auch von der reinen Summe mehr bringen. Bei Stufe 4/5 ist es aber in der Tat echt doof weil der Sprung auf Stufe 6 ist nicht so hoch.

Fireball84

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Antw:Zeitpunkt der Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 18.07.2019 07:14 »
Vielleicht ist es möglich, die Höhergruppierung zu verschieben und vorerst die bisherige EG + Zulage (Differenz zur höheren EG) zu zahlen? Dann könnte der Stufenaufstieg in der EG12 durchlaufen werden und parallel gibt's die Differenz zur EG13 als Zulage gezahlt. Sollte natürlich alles schriftlich festgehalten werden, nicht dass der AG in den 2 Jahren seine Meinung ändert.

SchereundStift

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Antw:Zeitpunkt der Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 18.07.2019 08:21 »
Exakt das ist gerade mein Plan (vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bis zum nächsten Stufenaufstieg). Mein Vorgesetzter ist da aufgeschlossen und wird das mit der Personalabteilung jetzt besprechen. Da die neuen Aufgaben aber eigentlich dauerhaft übertragen werden sollen wird das wohl ne argumentative Gradwanderung,  irgendwas mit "erstmal auf Probe" oder so...

Spid

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Antw:Zeitpunkt der Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 18.07.2019 08:25 »
Exakt das hatte ich doch bereits als Handlungsmöglichkeit geschildert:

Zudem ließe sich das mit einer zunächst vorübergehenden Übertragung durchaus zwei Jahre verzögern. Wenn es sich um eine Führungsposition handelt, käme auch Führung auf Probe in Betracht.

SchereundStift

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Antw:Zeitpunkt der Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 18.07.2019 08:52 »
Ja Spid, danke für Deinen Hinweis, Du hast mich auf die Idee gebracht. Merci.