Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Befreiung von der Prüfungspflicht
mj23:
--- Zitat von: Spid am 18.07.2019 10:04 ---Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ist keine Voraussetzung in der Person, die in einem Tätigkeitsmerkmal genannt ist. Mithin erfolgt bei Nichterfüllung eben keine Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.
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Stimmt! Habe ich wieder etwas zusammengeworfen, was nicht zusammengehört...
Man könnte daher sogar noch weiter abfallen als nur "eine Gruppe niedriger".
Ich denke aber, dass zumindest der zweite Teil von meiner Antwort richtig ist:
--- Zitat von: mj23 am 18.07.2019 09:55 ---Sie hat aber natürlich keinerlei Auswirkungen auf die Auswahlentscheidung. Wird eine Personen mit A2 gesucht, braucht der Arbeitgeber auch nur A2-Bewerber einladen. Und selbst wenn die Ausschreibung so gestaltet war, dass sie auch für andere Bewerber geöffnet ist, bedeutet dass nicht, dass man den Bewerbern, die über die gewünschte oder geforderte Ausbildung verfügen, gleichgestellt ist.
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Gina0815:
Danke für Eure Antworten, hat mir jetzt einiges erklärt.
Wenn man sich telefonisch informiert und vom Fachamt eine falsche Aussage erhält, dann ist man bei einer Absage und einer neuen anderen Erklärung schon verwirrt.
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