Autor Thema: Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur  (Read 7402 times)

Bastel

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Ich hätte mal gerne eure Einschätzung zur Eingruppierung eines Ingenieurs, welcher die Vorhaben von Kommunen im Bereich Abwasser mit all seinen möglichen Bauwerken (Kläranlagen, Regenüberlaufbecken etc.) auf die geltenden Gesetze, Richtlinien und jeweiligen Stand der Technik prüft und Gutachten darüber erstellt.

Vielleicht gibt es hier ja den ein oder anderen hier mit Erfahrungen in diesem Bereich.

nichts_tun

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #1 am: 17.07.2019 11:47 »
Das Thema wäre im TVöD-Unterforum wohl besser aufgehoben...

Bei den eher dürftigen Sachverhaltsschilderungen ist, sofern entsprechende ingenieurmäßige Tätigkeiten festzustellen sind, die Entgeltgruppe 10 zutreffend (Teil A, Ziffer II Nr. 3 EGO). Ob besondere Leistungen vorliegen, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden (siehe Protokollerklärung Nr. 2 im genannten Abschnitt der EGO).

 

pvenj

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #2 am: 17.07.2019 11:53 »
Muss nicht unbedingt TVöD sein - in Bayern machen das die Ingenieure an den Wasserwirtschaftsämtern auch und die unterliegen dem TV-L. Die sind in E10 eingruppiert.

nichts_tun

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #3 am: 17.07.2019 12:06 »
Bei den eher dürftigen Sachverhaltsschilderungen ist

eine qualifiziertere Antwort nicht möglich.

Bastel

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #4 am: 17.07.2019 12:23 »
Das Thema wäre im TVöD-Unterforum wohl besser aufgehoben...

Bei den eher dürftigen Sachverhaltsschilderungen ist, sofern entsprechende ingenieurmäßige Tätigkeiten festzustellen sind, die Entgeltgruppe 10 zutreffend (Teil A, Ziffer II Nr. 3 EGO). Ob besondere Leistungen vorliegen, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden (siehe Protokollerklärung Nr. 2 im genannten Abschnitt der EGO).

Die Frage ist, was sind in diesem Bereich besondere Leistungen? In den Protokollerklärungen wird meistens von Architekten oder Bauingenieuren ausgegangen.

Es geht im Grunde um die Begutachtung als amtlicher Sachverständiger oder als Träger öffentlicher Belange. Die Stelle ist in einem Wasserwirtschaftsamt in Bayern.

nichts_tun

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #5 am: 17.07.2019 15:40 »
Dann gilt also der TV-L. Im Abschnitt 22 der Anlage A zum TV-L - Entgeltordnung - sind die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen festgelegt.

Es gilt das, was ich schon zum TVöD ausführte, nur das im TV-L Protokollerklärung Nr. 3 "besondere Leistungen" definiert.

Besondere Leistungen kann ich nicht dabei erblicken, wenn der Beschäftigte als "amtlicher Sachverständiger" oder "Träger öffentlicher Belange" tätig wird.


Bastel

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #6 am: 17.07.2019 17:28 »
Was wäre den deiner Meinung nach eine besondere Leistung?

Spid

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #7 am: 17.07.2019 17:39 »
Das BAG macht im Urteil v. 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 detaillierte Ausführungen zu besonderen Leistungen und referenziert in späterer Rechtsprechung häufig darauf.

Laemat

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #8 am: 18.07.2019 10:28 »
kann man das Urteil irgendwo im Volltext bekommen?

Bastel

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #9 am: 18.07.2019 10:51 »
https://research.wolterskluwer-online.de/document/ca9aafb7-9bf3-424d-959e-559e8277cc99

Besondere Leistungen sind z.B.: Aufstellen oder Prüfen von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung

Der erste Teil des Satzes würde meiner Meinung nach durchaus erfüllt werden. Reicht das für die "besondere Leistung"?
« Last Edit: 18.07.2019 11:05 von Bastel »

Spid

  • Gast
Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #10 am: 18.07.2019 12:52 »
Welche „besonderen Fachkenntnisse“ und „besondere praktische Erfahrung“ wird denn benötigt?

Bastel

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #11 am: 18.07.2019 13:13 »
Die "besonderen Fachkenntnisse" bekommt man meiner Auffassung nach durch Seminare und Schulungen in den entsprechenden Gebieten.

Zählt zur künstlerischen Begabung nicht das korrigieren von fehlerhaften Planungen durch Überrechnungen bzw. das Aufzeigen anderer Lösungswege?


Spid

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #12 am: 18.07.2019 13:33 »
Wie besondere Fachkenntnisse ggfs. erworben werden könnten, ist klar. Die Frage war, welche benötigt würden. Schließlich sind besondere Fachkenntnisse solche, die eben nicht im Rahmen des entsprechenden Studiums erworben werden können, sondern die dort erworbenen Kenntnisse entweder beträchtlich erweitern oder solche, die auf dem Niveau eines Hochschulstudiums liegen, aber aus einem gänzlich anderen Gebiet als dem eigentlichen Fachgebiet stammen. Hinzu tritt ("und") die Notwendigkeit von besonderer praktischer Erfahrung, die nur eine solche Erfahrung sein kann, die der weit überwiegende Teil der Ingenieure der Fachrichtung eben nicht macht - sonst wäre sie nicht "besonders".

Die Erfordernis künstlerischer Begabung wäre es, wenn die Faultürme einer Kläranlage im Stile der Tower of Winds zu planen wären. Simple Korrekturen an wenig künstlerischen Planungen anderer erfordern eine solche hingegen nicht.

Bastel

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #13 am: 18.07.2019 14:01 »
Wie besondere Fachkenntnisse ggfs. erworben werden könnten, ist klar. Die Frage war, welche benötigt würden. Schließlich sind besondere Fachkenntnisse solche, die eben nicht im Rahmen des entsprechenden Studiums erworben werden können, sondern die dort erworbenen Kenntnisse entweder beträchtlich erweitern oder solche, die auf dem Niveau eines Hochschulstudiums liegen, aber aus einem gänzlich anderen Gebiet als dem eigentlichen Fachgebiet stammen. Hinzu tritt ("und") die Notwendigkeit von besonderer praktischer Erfahrung, die nur eine solche Erfahrung sein kann, die der weit überwiegende Teil der Ingenieure der Fachrichtung eben nicht macht - sonst wäre sie nicht "besonders".

Die Erfordernis künstlerischer Begabung wäre es, wenn die Faultürme einer Kläranlage im Stile der Tower of Winds zu planen wären. Simple Korrekturen an wenig künstlerischen Planungen anderer erfordern eine solche hingegen nicht.

Erstmal danke für deine Ausführung.

Die Stellen werden meistens mit Bau- oder Umweltingenieuren besetzt. Die benötigten Fachkenntnisse werden im Studium höchstens angeschnitten. Es gibt so zig Anlagentypen, Regelwerke etc. welche erst in den entsprechenden Seminaren vermittelt werden.

Gehe ich richtig der Annahme, dass wenn ich fünf Ings. habe, welche alle das selbe machen, keiner sich auf die besondere praktische Erfahrung berufen kann? - Sie haben ja alle die gleiche Erfahrung, ergo nicht "besonders".

Ich wundere mich nur, da es Mitarbeiter in gleicher Stellung gibt, welche aus dem BAT damals in die E12 übergeleitet wurden. Das war dann wohl das Glück der frühen Geburt.

Spid

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Antw:Einschätzung zur Eingruppierung - Ingenieur
« Antwort #14 am: 18.07.2019 14:07 »
So kann man "besonders" nicht messen. Es kann sehr wohl sein, daß fünf Ingenieure beim selben AG besondere praktische Erfahrung haben - und zwar sogar die selbe besondere praktische Erfahrung. Es kommt vielmehr auf die Grundgesamtheit der Ingenieure an.