Autor Thema: Eingruppierung analog A10  (Read 5455 times)

Wuestenfuchs

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Eingruppierung analog A10
« am: 17.07.2019 11:54 »
Hallo zusammen,

ich hätte die Möglichkeit mich auf eine Stelle (Personalsachbearbeitung) zu bewerben, die nach A10 eingruppiert ist.

Da ich kein Beamter, sondern Angestellter in E9a bin, frage ich mich, wie ich eingruppiert werden würde. Unverständlicherweise lese ich oft bei Stellenausschreibungen nach A10, dass die Eingruppierung im Angestelltenverhältnis nach E9c erfolgt. Andere Arbeitgeber wiederum zahlen anstelle von A10 EG 10. Auf welcher Grundlage kommen solche Unterschiede zustande?

Ich würde natürlich bei meinem potentiellen neuen AG gerne die E10 rausholen. Wie kann ich hier am besten vorgehen oder im Bewerbungsgespräch argumentieren? Es handelt sich bei der Stelle um eine "reine" Sachbearbeiterstelle, d. h. Stellenausschreibung, Personalauswahl, Kündigungen, Arbeitsverträge etc... (keine Führungsverantwortung)

Die EG-Ordnung hilft mir ehrlich gesagt nicht weiter:

Entgeltgruppe 9c
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt,
dass sie besonders verantwortungsvoll ist.
Entgeltgruppe 10
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.[/i]

Das scheint ja irgendwie alles Interpretationssache zu sein. Hinsichtlich dessen, dass ich bei o. g. Stelle selbst eine Eingruppierung von Mitarbeiter/-innen vornehmen dürfte, würde mich diese Problematik generell und in meinem persönlichen Fall sehr interessieren.

Vielen Dank für eure Meinungen.

Lars73

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Antw:Eingruppierung analog A10
« Antwort #1 am: 17.07.2019 12:03 »
Die Systeme zur Bewertung der Aufgaben von Beamten unterscheiden sich von den Vorgaben für Tarifbeschäftigte. Es muss also eine Bewertung nach TVöD vorgenommen werden um die Eingruppierung zu bestimmen. Es kommt auf die zu übertragenden Aufgaben an. Die beschriebenen sind m.E. weder E10 noch E9c sondern eher E9b.

Spid

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Antw:Eingruppierung analog A10
« Antwort #2 am: 17.07.2019 12:07 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Besoldungsgruppen stehen grundsätzlich in keinem Verhältnis zu Entgeltgruppen, weshalb auch keinerlei Rückschlüsse aus diesen auf die Eingruppierung von TB gezogen werden können. Aufgrund der völlig unterschiedlichen Systematiken können die numerischen Bestandteile der beiden alphanumerischen Systeme durchaus auch um den Betrag von 3 voneinander abweichen. Bestes Beispiel dafür sind Standesbeamte.

Wuestenfuchs

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Antw:Eingruppierung analog A10
« Antwort #3 am: 17.07.2019 12:44 »
Vielen Dank euch schon einmal bis hier hin. Bei E9b sieht das natürlich etwas mau aus. Wenn, dann müsste ich etwas über die Stufe herausholen, die ja anfangs frei verhandelbar ist.

Gibt es generell einen Aufgabenkatalog, über die Entgeltordnung hinaus, anhand dessen ich die Tätigkeiten den einzelnen Entgeltgruppen zuordnen kann?
Ich meine, wonach bemisst sich die lt. Entgeltordnung für E9c "besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit im Vergleich zu der Tätigkeit, die in E9b beschrieben wird?

Sollte ich künftig selbst eingruppieren dürfen in der Tätigkeit als Sachbearbeiter, möchte ich die Dinge schon richtig machen. Anhand der zur Verfügung stehenden Entgeltordnung, wage ich aber zu behaupten, dass dies gar nicht so einfach ist, da seeeeeeeeeeeeehr schwammig formuliert...



Hain

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Antw:Eingruppierung analog A10
« Antwort #4 am: 17.07.2019 12:50 »
Moin,

die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung sind unbestimmte Rechtsbegriffe und bestehen überwiegend seit langer Zeit. Es gibt zu den meisten umfangreiche konkretisierende Rechtsprechung. Zu den gründlichen und umfassenden Fachkenntnissen und selbstständigen Leistungen der Entgeltgruppe 9b TVöD gehört die Rechtsanwendung mit unbestimmten Rechtsbegriffen.

Grüße
Hain

Spid

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Antw:Eingruppierung analog A10
« Antwort #5 am: 17.07.2019 13:02 »
Sollte ich künftig selbst eingruppieren dürfen in der Tätigkeit als Sachbearbeiter, möchte ich die Dinge schon richtig machen. Anhand der zur Verfügung stehenden Entgeltordnung, wage ich aber zu behaupten, dass dies gar nicht so einfach ist, da seeeeeeeeeeeeehr schwammig formuliert...

Es beginnt schon damit, daß weder der AG noch sein Personal TB eingruppiert. TB sind eingruppiert, der AG entwickelt lediglich eine Rechtsmeinung dazu, welche Eingruppierung zutreffend sei. Diese Rechtsmeinung berührt die Eingruppierung in keinster Weise. Ich vermag keinerlei schwammige Formulierungen in der EGO entdecken.

BBBB

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Antw:Eingruppierung analog A10
« Antwort #6 am: 17.07.2019 13:28 »
Ich würde natürlich bei meinem potentiellen neuen AG gerne die E10 rausholen. Wie kann ich hier am besten vorgehen oder im Bewerbungsgespräch argumentieren? Es handelt sich bei der Stelle um eine "reine" Sachbearbeiterstelle, d. h. Stellenausschreibung, Personalauswahl, Kündigungen, Arbeitsverträge etc... (keine Führungsverantwortung)

Ich kenne Stellenbewertungen laut denen die Bearbeitung von Personalangelegenheiten (Stellenausschreibung, Vorbereiten und Führen von Vorstellungsgesprächen, Beratung in Eingruppierungsfragen, Vertragsgestaltung...) besonders Verantwortsvoll ist. Je nach Zeitanteilen kann dann eine 9c dabei rauskommen.

Micha E

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Antw:Eingruppierung analog A10
« Antwort #7 am: 17.07.2019 22:07 »
Also ich habe seit letzten Freitag eine Stelle inne, die ist nach E9c bzw. A10 bewertet. Bin in der Sachbearbeitung Grundsicherung nach 3./4.Kapitel SGB XII.

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