Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung analog A10
Spid:
--- Zitat von: Wuestenfuchs am 17.07.2019 12:44 ---Sollte ich künftig selbst eingruppieren dürfen in der Tätigkeit als Sachbearbeiter, möchte ich die Dinge schon richtig machen. Anhand der zur Verfügung stehenden Entgeltordnung, wage ich aber zu behaupten, dass dies gar nicht so einfach ist, da seeeeeeeeeeeeehr schwammig formuliert...
--- End quote ---
Es beginnt schon damit, daß weder der AG noch sein Personal TB eingruppiert. TB sind eingruppiert, der AG entwickelt lediglich eine Rechtsmeinung dazu, welche Eingruppierung zutreffend sei. Diese Rechtsmeinung berührt die Eingruppierung in keinster Weise. Ich vermag keinerlei schwammige Formulierungen in der EGO entdecken.
BBBB:
--- Zitat von: Wuestenfuchs am 17.07.2019 11:54 ---Ich würde natürlich bei meinem potentiellen neuen AG gerne die E10 rausholen. Wie kann ich hier am besten vorgehen oder im Bewerbungsgespräch argumentieren? Es handelt sich bei der Stelle um eine "reine" Sachbearbeiterstelle, d. h. Stellenausschreibung, Personalauswahl, Kündigungen, Arbeitsverträge etc... (keine Führungsverantwortung)
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Ich kenne Stellenbewertungen laut denen die Bearbeitung von Personalangelegenheiten (Stellenausschreibung, Vorbereiten und Führen von Vorstellungsgesprächen, Beratung in Eingruppierungsfragen, Vertragsgestaltung...) besonders Verantwortsvoll ist. Je nach Zeitanteilen kann dann eine 9c dabei rauskommen.
Micha E:
Also ich habe seit letzten Freitag eine Stelle inne, die ist nach E9c bzw. A10 bewertet. Bin in der Sachbearbeitung Grundsicherung nach 3./4.Kapitel SGB XII.
In meiner Dienstelle @Wuestenfuchs ist deine Wunschstelle sogar mit E11 bewertet.
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