Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zurückgruppierung
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JB:
Hallo,
wenn mein Arbeitgeber mich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag auf einer E8 Stelle einsetzt und auch E8 bezahlt, kann er mich dann irgendwann einfach auf eine E6 Stelle dauerhaft versetzen und nur noch E6 zahlen?
MfG
Spid:
Grundsätzlich nur mit Deinem mindestens impliziten Einverständnis.
JB:
Danke :)
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert deine Antwort?
Lars73:
Auf der Kenntnis der Rechtslage (Arbeits-)Vertragsrecht und die Grenze des Direktionsrecht.)
Spid:
Und der Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil v. 14.12.1961 - 5 AZR 180/61
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