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Zurückgruppierung
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Autor
Thema: Zurückgruppierung (Read 3101 times)
JB
Newbie
Beiträge: 10
Zurückgruppierung
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am:
17.07.2019 16:57 »
Hallo,
wenn mein Arbeitgeber mich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag auf einer E8 Stelle einsetzt und auch E8 bezahlt, kann er mich dann irgendwann einfach auf eine E6 Stelle dauerhaft versetzen und nur noch E6 zahlen?
MfG
Moderator informieren
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Spid
Gast
Antw:Zurückgruppierung
«
Antwort #1 am:
17.07.2019 17:00 »
Grundsätzlich nur mit Deinem mindestens impliziten Einverständnis.
Moderator informieren
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JB
Newbie
Beiträge: 10
Antw:Zurückgruppierung
«
Antwort #2 am:
22.07.2019 12:38 »
Danke
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert deine Antwort?
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Lars73
Gast
Antw:Zurückgruppierung
«
Antwort #3 am:
22.07.2019 12:40 »
Auf der Kenntnis der Rechtslage (Arbeits-)Vertragsrecht und die Grenze des Direktionsrecht.)
Moderator informieren
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Spid
Gast
Antw:Zurückgruppierung
«
Antwort #4 am:
22.07.2019 12:46 »
Und der Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil v. 14.12.1961 - 5 AZR 180/61
Moderator informieren
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