Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Arbeitsplatzwechsel - Jahressonderzahlung
Iuliaagrippina:
Hallo zusammen! :)
Da ich neu hier bin und über die Suchfunktion nichts Passendes gefunden habe, mache ich ein neues Thema auf.
Zu folgender Frage kann ich einfach nirgendwo eine abschließende Antwort finden: bei einem Wechsel von einer Bundesbehörde zu einer Gemeinde (beide TVöD) z.B. zum 01.11.xx, hat man Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung oder wird diese jeweils um ein Zwölftel gekürzt? ???
Ich bin auf Antworten gespannt! :)
Spid:
Man hat nur bei dem AG Anspruch auf JSZ, zu dem am 01.12. ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Höhe der JSZ reduziert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem bei diesem AG kein Anspruch auf Entgelt bestand.
nichts_tun:
Daher ist es klug, zum 02.12. einen AG-Wechsel anzustreben oder zum 01.10., sofern alle Beteiligten dem zustimmen.
Spid:
Welche besonderen Vorteile böte der 01.10.?
Bastel:
Vermutlich ein Schreibfehler. Er meinte bestimmt den 01.01.
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