Guten Abend,
da ich noch nicht so lange im Öffentlichen Dienst bin, habe ich bei folgendem Sachverhalt momentan zu wenig Ahnung und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann:
Ich werde Ende August in den Mutterschutz gehen und habe ursprünglich geplant, bis August 2002 in Elternzeit zu sein. Dem Verwaltungsleiter unseres Hauses war dies rechtzeitig bekannt, allerdings hat er bis jetzt meine Stelle für eine Vertretung nicht ausgeschrieben. Der Grund offenbarte sich nun heute auf Umwegen: Er plant, die Stelle nach seinen Wünschen umzustrukturieren (neue Aufgaben hinzu, dafür fallen andere weg) und auch neu bewerten zu lassen. Konkrete Änderungsideen sind weder mir noch dem Intendanten des Hauses bisher bekannt.
Nun stellen sich mir vor allem drei Fragen:
1. Ist dieses Vorgehen überhaupt so möglich ist, da mir ja während der Elternzeit eigentlich keine Nachteile entstehen dürfen?
2. Was passiert, wenn die Stelle höher eingruppiert wird und ich ggf. die neuen formalen Voraussetzungen nicht erfülle?
3. Da auch zwei weitere Kollegen (bisher ersatzlos) ausfallen, hatte ich überlegt, während der Elternzeit trotzdem 15 Stunden - also das gesetzliche Minimum - zu arbeiten. In diesem Falle gäbe es ja keine Neuausschreibung, also wäre ich quasi sicher, oder?
Mir liegt sehr viel an meiner aktuellen Stelle, da sie im Bereich Kultur ist und dort unbefristete Jobs mit wirklich tollem Aufgabenfeld rar sind. Etwas ähnliches werde ich nicht finden, inhaltlich wird es also völlig anders, auch wenn mir der Arbeitgeber eine gleichwertige Stelle anbietet (meines Wissens bedeutet dies ja nicht, dass sie genauso viel Spaß machen muss wie die alte
).
Für eine Einschätzung und einen Rat wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!