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Umstrukturierung / Neubewertung Stelle während Elternzeit

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Texter:
Spricht denn etwas dagegen, dass was in einer Stellenbeschreibung steht, als auszuübende Tätigkeit zu übertragen?

So würde doch dann doch im Optimalfall die Stellenbewertung/Stellenbeschreibung mit der Eingruppierung/auszuübenden Tätigkeit übereinstimmen und der AG muss die Wertigkeit einer Stelle/auszuübenden Tätigkeit nur einmal ermitteln.

Spid:
Der AG mag zwar den Wert einer Stelle ermitteln, der Wert der auszuübenden Tätigkeit ergibt sich vielmehr aus den tariflichen Regelungen, der AG bildet sich lediglich eine Rechtsmeinung. Er kann sich seine Rechtsmeinung durchaus durch die Bewertung einer Stelle bilden - oder durch Würfeln, Kaffeesatzlesen... Die Rechtsmeinung des AG und ist aber eben nur dies: eine Rechtsmeinung. Sie wirkt nicht auf die Eingruppierung und sie ist nicht der Maßstab für die Ausübung des Direktionsrechts.

Riameres:
Danke für die Antworten, jetzt bin ich etwas schlauer :-)

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