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Hilfe bei Zusatzversicherung und VWL

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Treverer:
Hallo zusammen,

meine Frau wechselt als Erzieherin von einem kirchlichen zu einem kommunalen Träger. Darum stellt sich die Frage nach der Zusatzversicherung und den VWL. Die Zusatzversicherung bestand und wird dann ja wohl auch bei kommunalen Träger problemlos weitergeführt werden, denke ich. Meine Frage ist aber: Kann neben der Zusatzversicherung auch noch VWL beantragt werden? Ist das unabhängig voneinander oder hängt das zusammen? VWL hatte sie bisher nie in Anspruch genommen, da wir keinen Riestervertrag o.ä. wollten - aber wir könnten es nun in die inzwischen bestehende Immobilienfinanzierung integrieren.

Danke vorab!

nichts_tun:
Du meinst vermögenswirksame Leistungen? Die stehen deiner Frau, wenn sie beantragt werden, in Höhe von 6,65 EUR bei Vollbeschäftigung zu, vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD.

Man kann freiweillig einen höheren Betrag als vermögenswirksame Leistung des Gehalts wandeln (reduziert dann  das Netto).

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: nichts_tun am 19.07.2019 17:35 ---Man kann freiweillig einen höheren Betrag als vermögenswirksame Leistung des Gehalts wandeln (reduziert dann  das Netto).

--- End quote ---
Das ist aber im Falle einer Immobilienfinanzierung nicht wirklich sinnvoll. Da weist man die bestehende Verpflichtung nach und bekommt die Zulage (nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, also in der Größenordnung 3 Euro bis 3 Euro 50) zusätzlich überwiesen.

Max:
Die VWL auf jeden Fall in Anspruch nehmen,  da man sonst Geld verschenkt (du kannst die paar Euro auch auf einem Banksparplan sammeln).

nichts_tun:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 19.07.2019 18:18 ---
--- Zitat von: nichts_tun am 19.07.2019 17:35 ---Man kann freiweillig einen höheren Betrag als vermögenswirksame Leistung des Gehalts wandeln (reduziert dann  das Netto).

--- End quote ---
Das ist aber im Falle einer Immobilienfinanzierung nicht wirklich sinnvoll. Da weist man die bestehende Verpflichtung nach und bekommt die Zulage (nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, also in der Größenordnung 3 Euro bis 3 Euro 50) zusätzlich überwiesen.

--- End quote ---

Ich kenne die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des TE nicht, aber es sollte, bevor man freiwillig höhere Beträge umwandelt, natürlich geprüft werden, ob sich dies rechnet.

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