Autor Thema: Eingruppierung TV-L E13 ohne Studienabschluss  (Read 3385 times)

Treverer

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Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren mittelbar für einen Arbeitgeber, der an den TV-L gebunden ist. Da ich bisher nur durch Fördermittel dieses AG bei einem Verein beschäftigt bin, bin ich noch nicht tariflich entlohnt. Mittelfristig soll ich (mit der gleichen Stelle) aber wohl zum eigentlichen Arbeitgeber wechseln und dann automatisch auch nach TV-L entlohnt werden. Meine aktuelle Tätigkeit ist identisch zu der meiner TV-L-KollegInnen und wird dort nach E13 bezahlt. Ich würde entsprechend die gleichen Aufgaben behalten wie jetzt, und somit die gleiche Stelle besetzen, wie die KollegInnen (E13J.

Nun ist es aber so, dass ich bedingt durch privatwirtschaftliche Karrieresprünge und Familienplanung mein Studium seinerzeit nicht fertig abgeschlossen habe (Magister, Zwischenprüfung bestanden, schon scheinfrei im Hauptstudium). Ich höre nun Unkenrufe, dass dies für E13 ein Problem sei. Mein Standpunkt ist aber, dass ja die Stellenbeschreibung mit ihren Aufgaben entscheidend ist, und nicht die Ausbildung des Stelleninhabers.

Sehe ich das falsch? Könnte die Ausschreibung der Stelle für mich gefährlich sein? Ich habe viel sehr spezifische Erfahrung für diese Stelle zu bieten und bin quasi die Idealbesetzung - kann mir jemand Drittes nur wegen dessen abgeschlossenen Studiums formal gefährlich werden (formal höher qualifiziert, müsste er/sie bevorzugt werden?).

Danke für Eure Erfahrungswerte!

Spid

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Antw:Eingruppierung TV-L E13 ohne Studienabschluss
« Antwort #1 am: 19.07.2019 11:08 »
Der TV-L trifft keine Regelungen zur Stellenbesetzung/Einstellung/Ausschreibung. Hinsichtlich der Eingruppierung gibt es Tätigkeitsmerkmale, die eine Voraussetzung in der Person enthalten. Wird diese Voraussetzung in der Person nicht erfüllt, erfolgt die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

Bastel

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Antw:Eingruppierung TV-L E13 ohne Studienabschluss
« Antwort #2 am: 19.07.2019 11:09 »
Wie Spid schon schrieb, würdest du dann in die E12 kommen.

Treverer

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Antw:Eingruppierung TV-L E13 ohne Studienabschluss
« Antwort #3 am: 19.07.2019 11:16 »
Danke! Das hatte ich auch schonmal gehört und extra nicht erwähnt. Jetzt weiß ich, wo ich dran bin. Danke für die Top-Antworten (& so schnell!)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung TV-L E13 ohne Studienabschluss
« Antwort #4 am: 19.07.2019 12:35 »
Und wenn die Stelle ausgeschrieben wird und ein Studium als Voraussetzung genannt wird, dann ist Essig.
Wenn jedoch bei der Ausschreiben ein Studium als förderlich deklariert wird, dann bist du im rennen.