Hallo zusammen,
ich bin nun seit fast 4 Jahren wissenschaftlicher MA mit mehreren befristeten Arbeitsverträgen. Leider enthält mein Vertrag keine Regellung welche Kündigungsfrist gilt, also ob § 34 TV-L oder § 30 TV-L.
Laut meinen Recherchen gelten bei befristeten Arbeitsverhältnissen von akademischen Mitarbeitern oder von Arbeitern gelten u.U. die Kündigungsfristen der unbefristeten Arbeitsverhältnisse.
Befristet wurde bisher immer mit Sachgrund über Drittmittelprojekte.
Woran kann ich mich orientieren?
Viele Grüße