Autor Thema: Kündigungsfrist nach §30 (5) oder nach §34 (1)?  (Read 2389 times)

Baris1092

  • Gast
Hallo zusammen,

Ich arbeite seit dem 01.06.2017 in einem befristeten Verhältnis. Das Projekt ist über Drittmittel finanziert und läuft bis zum 28.02.2020, so wie mein Arbeitsvertrag. Von daher gehe ich davon aus es ist ein befristeter Arbeitsvertrag Mit Sachgrund? Ich möchte nun kündigen und ich weiß nciht welche Frist für mich gilt da ich seit knapp über 2 Jahren angestellt bin. Nach TV-L §30 (5) 3 Monate zum Quartalsende, das wäre aus heutiger Sicht der 31.12.2019? Oder nach §34 (1) 6 Wochen zum Quartalsende, was der 30.09.2019 wäre. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Baris1092

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist nach §30 (5) oder nach §34 (1)?
« Antwort #1 am: 19.07.2019 21:42 »
Im Arbeitsvertrag steht:  'Für die Kündigung des gemäß §30 Absatz 1 Satz 1 TV-L befristeten Arbeitsverhältnisses gilt §34 Absatz 1 TV-L.'  das heißt doch demnach 6 Wochen zum Quartalsende?
Ich bin nur verwirrt weil ich hier im Forum bei anderen wissenschaftlichen Mitarbeitern §30 (5) gilt.

Lars73

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist nach §30 (5) oder nach §34 (1)?
« Antwort #2 am: 20.07.2019 07:49 »
Grundsätzlich gilt was im Vertrag steht. Wenn es für dich passt braucht man sich keine Gedanken zu machen ob sich tariflich andere Vorgaben ergäben würden.

Tariflich ist es so, dass die Kündigungsfrist nach § 30 (5) TV-L keine Anwendung im früheren Tarifgebiet Ost findet.

Baris1092

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist nach §30 (5) oder nach §34 (1)?
« Antwort #3 am: 22.07.2019 07:27 »
Grundsätzlich gilt was im Vertrag steht. Wenn es für dich passt braucht man sich keine Gedanken zu machen ob sich tariflich andere Vorgaben ergäben würden.

Tariflich ist es so, dass die Kündigungsfrist nach § 30 (5) TV-L keine Anwendung im früheren Tarifgebiet Ost findet.

Aber wieso wird  für befristete Arbeitsverhältnisse im Westen §30 (5) als Frist gesetzt und bei mir im Arbeitsvertrag steht dann eben §34 (1)? Ich mein das verwirrt doch nur noch. Wieso weicht mein Vertrag sozusagen von der eigentlichen Regel ab? Ich meine.. 6 Wochen zum Quartalsende passt mir eher, aber ich frage mich schon wieso das jetzt so ist.

Spid

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist nach §30 (5) oder nach §34 (1)?
« Antwort #4 am: 22.07.2019 07:41 »
Da wurde nichts gesetzt. Ein Arbeitsvertrag wird zwischen Parteien geschlossen. Eine davon warst Du. Warum hast Du denn einen Arbeitsvertrag verhandelt, in dem für Dich verwirrende Dinge vereinbart werden?

Baris1092

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist nach §30 (5) oder nach §34 (1)?
« Antwort #5 am: 22.07.2019 08:57 »
Da wurde nichts gesetzt. Ein Arbeitsvertrag wird zwischen Parteien geschlossen. Eine davon warst Du. Warum hast Du denn einen Arbeitsvertrag verhandelt, in dem für Dich verwirrende Dinge vereinbart werden?

Erster Arbeitsvertrag nach dem Studium. Naiv und keine Ansprüche gehabt.