Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Wehrübung, Reservist, Stufenaufstieg, Probezeit

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Asperatus:
Fall:

Die Person P ist beim Bund als Tarifbeschäftigte angestellt und überlegt, eine Wehrübung durchzuführen.

Welche Auswirkungen hat dies auf ihren Stufenaufstieg innerhalb ihrer Entgeltgruppe?

Meine Vermutung ist, dass hier § 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 ArbPlSchG greift. Kann dies jemand bestätigen oder widerlegen?

Fallvariante:

Person P führt eine Wehrübung während ihrer Probezeit durch.

Verstehe ich hier § 6 Abs. 3 ArbPlSchG richtig, dass sich die Probezeit entsprechend um die Dauer der Wehrübung verlängert?

Spid:
Beides ist zutreffend. Der TVÖD trifft dazu jedoch keine Regelung.

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