Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigung bevor Arbeitsantritt
WasDennNun:
--- Zitat von: Tina37 am 24.07.2019 08:53 ---
besteht evtl. bei euch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages?
--- End quote ---
Die besteht immer.
Allerdings nur einvernehmlich.
Tina37:
Dann hilft nur § 34 TV-L weiter. Der gilt bei unbefristeten Verträgen.
Capo:
--- Zitat von: Petra1998 am 21.07.2019 16:58 ---Aus welchen Paragraphen beziehst man sich da? Denn im TV-L finde ich dazu nichts :(
--- End quote ---
Hallo Petra,
du hattest den Passus doch selber im TV-l gefunden?
Petra1998:
Ja meiner Meinung nach zieht ja nicht § 34 TV-L weil der befristete Vertrag ja dann nicht mehr aktiv ist. (kann man das so sagen?)
Ich habe ja schon einen unbefristeten Vertrag unterschrieben der dann ab 01.08. gilt.
Spid:
Wie meinen? Was hat §34 TV-L mit befristeten Verträgen zu tun?
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