Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Kündigung bevor Arbeitsantritt

<< < (2/2)

WasDennNun:

--- Zitat von: Tina37 am 24.07.2019 08:53 ---
besteht evtl. bei euch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages?

--- End quote ---
Die besteht immer.
Allerdings nur einvernehmlich.

Tina37:
Dann hilft nur § 34 TV-L weiter. Der gilt bei unbefristeten Verträgen.

Capo:

--- Zitat von: Petra1998 am 21.07.2019 16:58 ---Aus welchen Paragraphen beziehst man sich da? Denn im TV-L finde ich dazu nichts  :(

--- End quote ---
Hallo Petra,

du hattest den Passus doch selber im TV-l gefunden?

Petra1998:
Ja meiner Meinung nach zieht ja nicht § 34 TV-L weil der befristete Vertrag ja dann nicht mehr aktiv ist. (kann man das so sagen?)
Ich habe ja schon einen unbefristeten Vertrag unterschrieben der dann ab 01.08. gilt.

Spid:
Wie meinen? Was hat §34 TV-L mit befristeten Verträgen zu tun?

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version