Autor Thema: Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma  (Read 14167 times)

RoPa

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Hallo,

habe schon gesucht aber nichts was passt gefunden.

Ich bin in meiner Firma im Fachbereich IT/TK als sonstiger mit E10 eingruppiert .
Nun in meiner Firma in einer anderen Abteilung in der ich auch schon in diesem Bereich tätig war eine Stelle im auch im Bereich TK als E11 ausgeschrieben. Allerdings steht in den Vorraussetzungen explizit nur Studium nicht wie sonst immer "sonstige" und gleichwertige.

Kann ich mich da wir die "Gleichwertigkeit" schriftlich bestätigt wurde trotzdem auf die Stelle bewerben?
Wenn es geht bitte was angeben worauf ich mich berufen könnte.
Danke

Spid

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Stellenbesetzung ist kein Regelungsgegenstand des TV-L/TV-H. Der AG legt die Voraussetzungen dafür selbst fest.

ltwinters

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Wenn du die geforderten Voraussetzungen erfüllst, wieso nicht? Mehr als eine Absage kann ja nicht kommen...

Lars73

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Die geforderte Voraussetzung wird ja nicht erfüllt. Ob der Arbeitgeber trotzdem die Bewerbung berücksichtigt (insbesondere wenn er sonst niemanden findet) kann nur der Arbeitgeber sagen. Wenn es eine Firma und keine Behörde ist kann dein Arbeitgeber leicht von den in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen abweichen.

RoPa

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Finde nur ein bisschen komisch das mich der Arbeitgeber der mir die Qualifizierung für diese Tätigkeit bescheinigt, mich damit wieder ausschließen könnte!? Macht doch wenig Sinn?

Spid

  • Gast
Einstellung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche, voneinander unabhängige Vorgänge.

WasDennNun

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Finde nur ein bisschen komisch das mich der Arbeitgeber der mir die Qualifizierung für diese Tätigkeit bescheinigt, mich damit wieder ausschließen könnte!? Macht doch wenig Sinn?
Es macht auch keinen Sinn, dass Personaler (und Personalräte) die für Tarifbeschäftigte zuständig sind, keine Ahnung vom Tarifrecht haben. Ist aber trotzdem so.
Mein Tipp: bewerben! Damit erreichst du zumindest bei deiner aktuellen Stelle die Aufmerksamkeit, dass du wechsel willig bist und vielleicht gönnen die dir dann einen Aufschlag zum aktuellem Entgelt.( geht ja schließlich Tarifkonform)

was_guckst_du

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..wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen des Stellenprofils (hier Studium) nicht erfüllt sind, ist das nicht möglich...dann hätte die Stelle eben auch so ausgeschrieben werden müssen, dass ohne Studium die Einstufung eine EG tiefer erfolgt...

...er erfüllt die Voraussetzungen nicht...basta
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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..wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen des Stellenprofils (hier Studium) nicht erfüllt sind, ist das nicht möglich...
Wo keine Kläger kein Richter. Insbesondere da man ja eine Interne Versetzung auch durchziehen kann, wenn keine "geeigneter" Kanditat aufläuft.

was_guckst_du

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...ein vernünftiger Personalrat "spielt" da nicht mit...da braucht es keinen Kläger...
Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

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...ein vernünftiger Personalrat "spielt" da nicht mit...da braucht es keinen Kläger...
Ein vernünftiger Personalrat hätte verhindert, dass es so ausgeschrieben wird, da braucht es dann auch keinen Richter.

Spid

  • Gast
Welches PersVG gibt dem PR denn ein solches Mitbestimmungsrecht?

was_guckst_du

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...im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausschreibung kenne ich keins...
Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

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Welches PersVG gibt dem PR denn ein solches Mitbestimmungsrecht?
Keines, funktioniert trotzdem im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Spid

  • Gast
Wirklich? Ich würde mit dem PR/BR nicht mal über Dinge, an denen er nicht zu beteiligen ist, reden.