...das "Beste rausholen" ist immer gut....allerdings muss sich das auf alle Beschäftigten beziehen...
...als Personalrat muss man immer (auch bei scheinbaren Einzelschicksalen) die Gesamtheit der Beschäftigten im Blick haben...und eben diese (Rest)Gesamtheit wäre in deinem Fall benachteiligt...da nützt kein Gutmenschentum (weil man mit Empathie meint, jemanden weiter helfen zu müssen oder gar denkt, man müsse die dummen Anderen auf die richtige Spur bringen)...
...alle diejenigen, die aufgrund der Ausschreibung richtigerweise gedacht haben, dass sie die Voraussetzungen nicht erfüllen und sich deshalb nicht beworben haben, sind dann erheblich benachteiligt, wenn jemand, der das nicht erkannt hat und nicht erkennen wollte, gleichwohl die Stelle bekommen sollte..
...da kommen nämlich Art. 33 GG und die länderspezifischen Gleichstellunggesetze ins Spiel...deine vermeintliche Empathie ist nämlich nichts anderes als Rechtwidrigkeit und - das ist aus Sicht eines Personalrates noch schlimmer - eine bewusste Bevorteilung einer Einzelperson zu Lasten der übrigen Beschäftigten...
...der einzig richtige Weg wäre hier die neue (geänderte) Ausschreibung...ein haushaltsspezifischer Sparwille oder ähnliches hat zurück zu stehen...