Autor Thema: Bewerbung Stelle mit Vorraussetzung Studium als "sonstiger" in gleicher Firma  (Read 14356 times)

WasDennNun

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...und der Elektriker,  der Bäcker, der Physiler etc auch.... ::)
Natürlich sofern sie ein sonstiger Beschäftigter im Tarifsinne auf eine entsprechend ausgeschriebene Stelle sind. Ansonsten hätten sie ja keinen Klagegrund.

Spid

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Es gibt auch keinen Klagegrund, wenn jemand „sonstiger Beschäftigter“ im Tarifsinne ist oder wäre. Das ist ein Merkmal, auf das sich die Tarifvertragsparteien für die Eingruppierung geeinigt haben. Es ist für die Einstellung/Stellenbesetzung völlig unbeachtlich.

WasDennNun

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Wann gäbe es einen Klagegrund für eine Klage, bzgl. der Nichtberücksichtigung der Bewerbung?


Spid

  • Gast
Wenn das Anforderungsprofil erfüllt ist und die Bewerbung nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen wurde.

was_guckst_du

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...womit wir wieder beim Ausgangspunkt wären...ich hoffe, er hat es nun verstanden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Nur damit ich es richtig verstehe:
Es ist also in Ordnung, dass ein öD AG in seinem Anforderungsprofil Dinge reinschreibt, die verhindern, dass Menschen die die Arbeit nachweisliche hervorragend ausüben könnten und bestens geeignet sind die auszuübenden Tätigkeiten zu erledigen, sich darauf bewerben können.

Solange es keine Diskriminierung ist, ist dann das Anforderungsprofil sicherlich nicht anfechtbar und somit gibt es auch kein Grundlage für die K.klage.

Und darum werden Stellen ausgeschrieben mit wiss. HS erforderlich, weil man so dämlich ist, dass man nicht schnallt, dass in diversen Tätigkeitsbereichen in dieser Ebene es auch andere Menschen gibt, die es gut bis besser könnten, aber man keine Bock hat, sich damit zu beschäftigen. Weil könnten ja mehr Bewerbungen reinrauschen.
Und natürlich, weil es Personaler gibt die sagen E13 ist hD und darum müssen wir es so ausschreiben.

Tja, wieder ein Beispiel der verkorksten Bestenauslese in deren Sud man sich suhlt.
Habs verstanden. Bestens weiter so.....

Ich danke meinem Behördenleiter, dass er da eine bessere Personalpolitik durchführt und wir E13er einstellen, die keinen w. HS haben und wir dadurch Personal bekommen und damit (oh Wnder) trotzdem was geschissen bekommen.

Womit wir beim Ausgangspunkt sind: Wir (nicht PR/BR, sondern normale TB) haben es geschafft eben diesen lästigen Passus bei den Ausschreibungen ändern zu lassen, da hat die Hausleitung und das Ministerium halt mal interessiert sich der Problematik angenommen und vom Handy aufgeschaut. Mit dem Ergebnis, dass wir jetzt eine schlagkräftige Truppe aufbauen konnten.

Spid

  • Gast
Wir schreiben die allermeisten Stellen hinsichtlich formaler Bildungsvoraussetzungen voraussetzungsfrei aus - aber eben deshalb, weil ich das so will. Und nicht etwa, weil ich müßte oder der BR darauf Einfluß nehmen könnte.

was_guckst_du

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Womit wir beim Ausgangspunkt sind: Wir (nicht PR/BR, sondern normale TB) haben es geschafft eben diesen lästigen Passus bei den Ausschreibungen ändern zu lassen, da hat die Hausleitung und das Ministerium halt mal interessiert sich der Problematik angenommen und vom Handy aufgeschaut. Mit dem Ergebnis, dass wir jetzt eine schlagkräftige Truppe aufbauen konnten.
...wenn die geänderte Ausschreibung dann auch so erfolgt, ist es doch auch ok...dann können sich auch alle, die sich angesprochen fühlen, bewerben...

...das es allerdings irgendwo eine Behörde gibt, wo die Gesamt der TB`s als Ausfluss ihrer überlegenden Empathie dem AG und seinem ausführenden Personal die Texte vorgibt, finde ich phänomenal... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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Pseudonym

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Ausschreibungen mit harten Voraussetzungen in die Person haben nicht selten den Zweck einen bekannten Nichterfüller fernzuhalten. Immer wieder gerne bei fachlich untauglichen, aber rechtlich bevorteilten,  Jugendauszubildendenvertretern genommen. Nix geht ohne einschlägige Berufserfahrung :P

Möglicherweise ist also duchaus beabsichtigt, den hier angesprochenen Sonstigen RoPa an der Besetzung der Stelle zu hindern.

WasDennNun

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Womit wir beim Ausgangspunkt sind: Wir (nicht PR/BR, sondern normale TB) haben es geschafft eben diesen lästigen Passus bei den Ausschreibungen ändern zu lassen, da hat die Hausleitung und das Ministerium halt mal interessiert sich der Problematik angenommen und vom Handy aufgeschaut. Mit dem Ergebnis, dass wir jetzt eine schlagkräftige Truppe aufbauen konnten.
...wenn die geänderte Ausschreibung dann auch so erfolgt, ist es doch auch ok...dann können sich auch alle, die sich angesprochen fühlen, bewerben...
Eben, darum ging es mir!  und wir haben es geschafft eben NICHT zweimal ausschreiben zu müssen, weil wir im Vorfeld Einfluss genommen haben und die tollen Personaler gemerkt haben, das ihre Ausschreibung Bockmist ist, weil geeignete Kandidaten dummerweise ausgegrenzt werden.
Zitat
...das es allerdings irgendwo eine Behörde gibt, wo die Gesamt der TB`s als Ausfluss ihrer überlegenden Empathie dem AG und seinem ausführenden Personal die Texte vorgibt, finde ich phänomenal... ;D
Gut gell, es gibt auch noch Vorgesetzte, die zur Problemlösung die Vorschläge Ihrer MA anhören, auch wenn diese keinen Rechtsanspruch haben beteiligt zu werden oder gehört zu werden.
Und wer sagt denn, dass die TB was vorgeben? Das klingt wieder mal so, als ob du Zusammenarbeit noch nicht verstanden hast. Und wieso Überlegene Empathie der TB, die Hausleitung war empathisch und hat vom Handy hochgekuckt! Dann hast du es wohl immer noch nicht verstanden.

Andere müssen es halt noch lernen, in dem Projekte scheitern, weil man halt nicht in der Lage war gute Teams zusammen zustellen. Aber das kann ja nicht passieren, weil wir ja eine garantierte Bestenauslese haben. 8)

nichts_tun

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Wir schreiben die allermeisten Stellen hinsichtlich formaler Bildungsvoraussetzungen voraussetzungsfrei aus - aber eben deshalb, weil ich das so will. Und nicht etwa, weil ich müßte oder der BR darauf Einfluß nehmen könnte.

Kürzlich las ich eine Ausschreibung im IT-Bereich, bei der keine konkrete EG genannt wurde und eine Ausbildung oder ein Studium auf einschlägigem Gebiet gefordert war. Die Vergütung richtete sich dann "nach dem TVöD und den persönlichen Voraussetzungen". Schreibt ihr das dann vergleichbar aus?

WasDennNun

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Wir schreiben die allermeisten Stellen hinsichtlich formaler Bildungsvoraussetzungen voraussetzungsfrei aus - aber eben deshalb, weil ich das so will. Und nicht etwa, weil ich müßte oder der BR darauf Einfluß nehmen könnte.
Wenn alle dafür Verantwortlichen so klug wären wie deiner einer, dann müssten und würden die BR (oder wer auch immer) nicht Einfluss nehmen, um den durch die Dummheit dieser Verantwortlichen entstehenden Schaden zu minimieren.

Kürzlich las ich eine Ausschreibung im IT-Bereich, bei der keine konkrete EG genannt wurde und eine Ausbildung oder ein Studium auf einschlägigem Gebiet gefordert war. Die Vergütung richtete sich dann "nach dem TVöD und den persönlichen Voraussetzungen". Schreibt ihr das dann vergleichbar aus?
Keine Ahnung wie es bei Spid ist, bei uns wird es inzwischen so in etwa ausgeschrieben, allerdings verweisen wir durchaus auf die gewünschte Ausbildungshöhe (mit Formeln wie: wiss. HS oder vergleichbare Berufserfahrung ist wünschenswert/förderlich...) und konkretisieren die EG direkt im Vorstellungsgespräch, inkl. der möglichen Stufensituation.

Spid

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Wir schreiben die allermeisten Stellen hinsichtlich formaler Bildungsvoraussetzungen voraussetzungsfrei aus - aber eben deshalb, weil ich das so will. Und nicht etwa, weil ich müßte oder der BR darauf Einfluß nehmen könnte.

Kürzlich las ich eine Ausschreibung im IT-Bereich, bei der keine konkrete EG genannt wurde und eine Ausbildung oder ein Studium auf einschlägigem Gebiet gefordert war. Die Vergütung richtete sich dann "nach dem TVöD und den persönlichen Voraussetzungen". Schreibt ihr das dann vergleichbar aus?

Nein. Wir beschreiben Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen, die für die auszuübende Tätigkeit aus unserer Sicht erforderlich, wünschenswert oder vorteilhaft (auch in diesen Kategorien) sind, ggfs. zur besseren Einordnung noch verbunden mit „z.B. erworben durch ein Studium der Fachrichtung...“ oder „bspw. erworben im Rahmen einer kaufmännischen Berufsausbildung“. Die Entgeltgruppe geben wir immer unter vorheriger Angabe des Tarifvertrags mit „Die auszuübende Tätigkeit erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der Ex“. Wir wären zwar im Zweifelsfall im Außenverhältnis nicht an unsere Ausschreibung gebunden, aber BR und SBV würden ggfs. (und zurecht) Ärger machen. Deshalb kommen in die Kategorie „erforderlich“ stets nur die absolut notwendigen Voraussetzungen, ohne die der Job nicht machbar wäre, z.B. fortgeschrittene MS Office Kenntnisse mit Beherrschung der Teile Outlook, Word und Excel für die Stellen als Bürosachbearbeiterinnen.

was_guckst_du

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Deshalb kommen in die Kategorie „erforderlich“ stets nur die absolut notwendigen Voraussetzungen, ohne die der Job nicht machbar wäre, z.B. fortgeschrittene MS Office Kenntnisse mit Beherrschung der Teile Outlook, Word und Excel für die Stellen als Bürosachbearbeiterinnen.
....du hast das Beherrschen des kleinen Einmaleins und Lesen und Schreiben der deutschen Sprache vergessen... :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Gemeindefuzzi

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Deshalb kommen in die Kategorie „erforderlich“ stets nur die absolut notwendigen Voraussetzungen, ohne die der Job nicht machbar wäre, z.B. fortgeschrittene MS Office Kenntnisse mit Beherrschung der Teile Outlook, Word und Excel für die Stellen als Bürosachbearbeiterinnen.
....du hast das Beherrschen des kleinen Einmaleins und Lesen und Schreiben der deutschen Sprache vergessen... :D

Mittlerweile MÜSSTE man das fast dazuschreiben!
Bei Azubis haben wir bei uns wieder den guten alten Eignungstest eingeführt!
Bei uns können/dürfen sich alle mit einem Schulabschluss bewerben, also ab Hauptschule. Außer natürlich, wenn für die Ausbildung ein formeller Abschluss notwendig ist, wie z.B bei Anwärtern für den gD.
Wir haben wirklich gute Erfahrungen damit gemacht und im letzten Jahr auch den Hauptschüler eingestellt, weil er mit Abstand den besten Test gemacht hat!
Die Defizite, die er aufgrund seiner Schullaufbahn zwangläufig hatte, gleicht er mit Fleiß und Interesse aus. Lesen schreiben, rechnen konnte er besser, als alle seine Mitbewerber und der schriftliche Ausdruck war durchaus befriedigend bis gut.

Wirklich schlimm steht es allerdings um die EDV-Kenntnisse.
Da muss die 60-jährige Vorzimmerdame der "Generation-Digital" erklären, wie ein Serienbrief geschrieben wird, oder wie eine Abwesenheitsnotiz in Outlook zu erstellen ist.
Sich bei Facebook anmelden, Youtubefilmchen gucken und bei Zalando einkaufen sind eben KEINE "EDV-Kenntnisse", die für die Ausbildung oder Beschäftigung gebraucht werden!
Lediglich googlen klappt so leidlich ;-)